Kreisverwaltung weist auf Pflichten für Geflügelhalter hin - Verdachtsfälle umgehend beim Veterinäramt melden: Forschungsinstitut warnt vor Vogelgrippe – Kreisverwaltung weist auf Meldepflicht hin
Kreisverwaltung weist auf Pflichten für Geflügelhalter hin - Verdachtsfälle umgehend beim Veterinäramt melden
Forschungsinstitut warnt vor Vogelgrippe – Kreisverwaltung weist auf Meldepflicht hin
Hausgeflügel darf nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer Schutzmaßnahmen zu beachten. Foto: dpa picture alliance / Bernd Wüstnec
Kreis Birkenfeld. Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, schätzt das Risiko des Eintrags der Geflügelpest (Vogelgrippe) nach Deutschland im Herbst oder Winters 2020/2021 als hoch ein. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
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Bereits Ende Juli 2020 wurde aus Russland und Kasachstan eine Serie von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Durch den saisonalen Vogelzug nach Europa ist mit einer weiteren Verschleppung nach Deutschland zu rechnen. Bereits am 30.