Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt“ der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31. Dezember 2028 nicht fortgeführt. Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt sind dann nur noch bis 31. August 2025 möglich, und Bewilligungen können nur bis zum 31. Dezember 2025 erteilt werden.
Faktisch erfolge damit die Einstellung von EHS und FSM, die verheerende Folgen für Betroffene habe, kritisieren der Weiße Ring und Frauennetzwerke im Beratungsbereich auf Landes- und Bundesebene, darunter auch der Frauennotruf Idar-Oberstein. Die Forderung: Der Fonds Sexueller Missbrauch müsse dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Richtlinien für den FSM entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben.
Vor der Einstellung müsse zunächst sichergestellt sein, dass ein alternatives System für den Fonds funktioniere, sagen auch Miriam Kösterkamp und Barbara Zschernack vom Idar-Obersteiner Frauennotruf. Das niedrigschwellige EHS gewährleiste die tatsächliche Unterstützung von Betroffenen – im Gegensatz zu dem im Jahr 2024 in Kraft getretenen neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), das in der Praxis schwer zugänglich sei und mit bürokratischen Hürden eine unüberwindbare Belastung darstellen könne.
Insbesondere für Menschen, die über das gesetzliche Leistungssystem bislang Ablehnungen erhalten hätten, trage diese „bedeutende Form der Anerkennung entscheidend zur Linderung des Leids bei. „Wir sind seit mehreren Jahren kooperierende Fachstelle, wir begleiten Betroffene bei der Antragsstellung. In den vergangenen Jahren haben die Anfragen bei uns zugenommen. Der Fond stellt eine wichtige Unterstützung und Erleichterung für viele Betroffene dar.“ Er sei Teil des „Ergänzenden Hilfesystem“ und ermögliche relativ niedrigschwellig, Kosten für alles Mögliche zu übernehmen, was den Betroffenen Linderung verschaffe: „Das kann ein Therapiehund, eine Therapie, die die Krankenkasse nicht (mehr) übernimmt, ein Kunstkurs oder ein Haushaltsgerät sein. Je nachdem, mit welchen Folgen die Betroffenen noch beschäftigt sind.“