Kreistag beschließt Förderung einstimmig
Förderung beschlossen: 750.000 Euro für neue Ärzte im Landkreis Birkenfeld
Symbolbild: Unterschiedlich wertige Geldscheine.
dpa

Der Kreis Birkenfeld stellt – analog zu den Aktivitäten der Verbandsgemeinden und der Stadt Idar-Oberstein – Finanzmittel in Höhe von 750.000 Euro für die Sicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung der Region zur Verfügung.

Der Kreistag hat in jüngster Sitzung die „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Nationalparklandkreis Birkenfeld“ einstimmig verabschiedet. Der Kreis folgt damit dem Beispiel anderer Kommunen.

Ziel ist es, für die Einwohner des Landkreises „eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten“. Die ist in Anbetracht der Altersstruktur der zurzeit praktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den nächsten Jahren gefährdet. Deshalb sollen jungen Nachfolger/innen finanzielle Anreize zur Neuansiedlung oder zur Übernahme einer Arztpraxis in Aussicht werden. Zudem soll auch die Neueinstellung von Ärztinnen und Ärzten zum Beispiel in Versorgungszentren durch eine finanzielle Förderung attraktiver gemacht werden. Gefördert werden dabei nicht nur der typische „Landarzt“, sondern auch Fachärzte.

Unterversorgung besteht schon heute

Bereits heute lasse sich eine Unterversorgung festmachen: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV), die bei der Erstellung der Förderrichtlinien unterstützt hat, ergibt sich (Stand Ende Januar) in Bezug auf freie Arztsitze folgendes Bild: Für den Mittelbereich Idar-Oberstein/Birkenfeld gibt es 3,5 freie Stellen für Allgemeinmedizin, 1,5 freie Stellen für Frauenärzte und 1,5 für Kinder-/Jugendärzte.

Die Förderung soll möglichst unkompliziert und flexibel erfolgen. Zuwendungsempfänger können Ärzte sein, die sich neu im Landkreis niederlassen wollen und sich verpflichten, für einen Zeitraum von zehn Jahren die haus- oder fachärztliche Tätigkeit mit vertragsärztlicher Zulassung der KV im Fördergebiet auszuüben (Bindungsdauer). Zudem können neue Anstellungsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren gefördert werden.

Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet der Landrat im Rahmen der Richtlinie sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Bewilligung der Zuwendung, weitere Modalitäten und Auszahlung erfolgen durch Bescheid der Kreisverwaltung. Die Förderung kommt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 zum Tragen. Ausgeschlossen sind Zahn- und Tiermediziner, Heilpraktiker und Apotheker. Eine zusätzliche Förderung durch Dritte ist zulässig und wird auf die Förderung des Nationalparklandkreises nicht angerechnet. Sie ist sogar ausdrücklich erwünscht. So kann sich die Fördersumme erhöhen, wenn auch die jeweilige Verbandsgemeinde eine Summe zuschießt.

Warnung von Hans-Walter Spindler

Grünen-Kreistagsmitglied Hans-Walter Spindler, selbst Arzt, warnte, dass die Förderung nicht ausreichen wird. Es müssten dringend mehr Studienplätze für Mediziner geschaffen werden: „Wenn keine da sind, kriegen wir auch keine ...“ Dazu müsse man die Krankenhäuser mit ins Boot holen. Thomas Roland (SPD) regte an, die in den Richtlinien genannte Bürgschaft nur bei Einmalzahlungen anzuwenden – das sei ansonsten ein Hemmnis. Tanja Krauth (Linke) begrüßte, dass die Förderung auch alternativ zu jährlichen Raten von 5000 Euro auf zehn Jahren ausgezahlt werden kann – sozusagen als Betriebskostenzuschuss. Wolfgang Augenstein (LUB) warnte dagegen vor „Mitnahmeeffekten“.

Karoline Hautmann-Strack (FDP), Kreisobfrau der Ärzteschaft, verwies auf die Problem-Verbandsgemeinden Baumholder und Herrstein-Rhaunen, wo sich die Lage noch dramatischer entwickele als in den anderen Bereichen. Bernhard Alscher (Freie Wähler) mahnte, dass auch die Rahmenbedingungen für ansiedlungswillige Mediziner stimmen müssten: Bauplätze, Kita-Plätze et cetera.

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