Kreis Birkenfeld
Flugsportvereine sehen ihre Existenz bedroht

Kreis Birkenfeld - Eine neue EU-Regelung sorgt unter Flugsportfreunden im Kreis Birkenfeld für Aufregung und viel Verwirrung - wie in ganz Deutschland auch. Das führt so weit, dass der Flugsportverein Hoppstädten-Weiersbach sein für Sonntag, 9. Juni, geplantes Flugplatzfest abgesagt hat.

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Kreis Birkenfeld – Eine neue EU-Regelung sorgt unter Flugsportfreunden im Kreis Birkenfeld für Aufregung und viel Verwirrung – wie in ganz Deutschland auch. Das führt so weit, dass der Flugsportverein Hoppstädten-Weiersbach sein für Sonntag, 9. Juni, geplantes Flugplatzfest abgesagt hat.

Der Grund für den Aufruhr unter den Fliegern liegt in den seit dem 8. April auch in Deutschland gültigen europäischen „Regelungen zur Durchführung von Gastflügen gegen Entgelt“. Durch die neue Gesetzeslage besteht Verunsicherung darüber, ob bei öffentlichen Veranstaltungen die beliebten Rundflüge mit Motorflugzeugen zum Selbstkostenpreis noch durch Vereine und Privatpiloten angeboten werden können oder ob es sich hierbei um gewerbsmäßige Flüge handelt. Die nämlich dürfen nun nur noch von Inhabern einer Berufs- oder Verkehrspilotenlizenz durchgeführt werden.

Laut Carl-Otto Weßel, Geschäftsführer beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz in Bad Sobernheim, ist diese Regelung „für die Vereine eine Katastrophe“. Nur die wenigsten Klubs verfügten über Piloten mit solch einer Lizenz. Folglich ist die Empörung bei den Vereinen groß, „denn die brauchen die Rundflüge, um Freunde und Gönner an den Flugsport heranzuführen“, betont Weßel.

Sicherheitsfaktor ausschlaggebend für die neue EU-Vorschrift?

Hinter der neuen EU-Regelung stecke der Sicherheitsgedanke, sagt Weßel. Ziel sei: Wer in einem kleinen Motorflugzeug mit vier Sitzen den Himmel erobern will, soll sich genau so sicher fühlen wie etwa in einer Lufthansa-Maschine.

Sicherheitsbedenken? Da geraten zahlreiche Flugsportfreunde ins Zweifeln. Denn ohne Entgelt dürfen die Hobbypiloten auch weiterhin Gäste mitnehmen.

Wie groß die Verwirrung ist, zeigt sich am Beispiel Kurt Henn. Der Vorsitzende des Aero-Clubs Idar-Oberstein dachte zunächst, die EU-Verordnung sei vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Wie dem auch sei: „Die wissen gar nicht, was sie uns damit antun“, ereifert er sich. Henn moniert, dass die neue Regelung speziell auf den gewerblichen Flugverkehr abzielt, „wir Ehrenamtlichen aber fallen durch den Rost“. Das sei genauso, als würde man dem Säbelfechter sein Sportgerät um die Hälfte kürzen.„ Ob unter diesen Umständen künftig noch Flugplatzfeste auf dem Start- und Landeplatz in Göttschied stattfinden werden, steht nun in den Sternen. “Ich weiß nicht, ob sich die Mitglieder dann noch die Mühe machen wollen„, sagt Henn. Bei einer Versammlung soll über diese Problematik gesprochen werden.

Wie Luftsportverbands-Geschäftsführer Weßel weiß, hat es auch schon Versuche gegeben, die neue Regelung zu umgehen. Dazu muss man wissen: Nach wie vor erlaubt ist, dass Privatpiloten Mitglieder ihres Vereins gegen Kostenerstattung im Motorflugzeug transportieren. Pfiffige Klubs haben daraufhin ihren Besuchern sogenannte Tagesmitgliedschaften ausgestellt. Weßel hält diese Vorgehensweise für “sehr leichtsinnig„, denn die Versicherungen spielten bei diesem Prozedere sicherlich nicht mit. “Man kann die neue Regelung nicht umgehen„, sagt Weßel unmissverständlich. Er rät Vereinen, Rundflüge mit Segelflugzeugen oder Motorseglern anzubieten. Die seien nach wie vor zulässig.

Das Bundesverkehrsministerium hat auf den Fliegerunmut reagiert und eine Anfrage an die zuständige EU-Kommission gerichtet. Die neue Auslegung führe bei den Vereinen zu großen Problemen, sie verlieren eine wichtige Einnahmequelle, um ihre Vereinskosten zu decken. Eine Berufslizenz sei für sie nicht finanzierbar. Man bitte um Klärung. Bis dahin hat hat das Ministerium entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die Kommission in Deutschland Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen, Mitflüge im Sinne einer Fluggemeinschaft, Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten sowie Absetzflüge von Fallschirmspringern bis auf Weiteres auch Inhabern einer Privatpilotenlizenz gestattet sind.

Wann die Kommission antwortet, steht allerdings in den Sternen. “Das kann Monate dauern", prophezeit Flugsportexperte Weßel. Bis dahin heiße es: abwarten.

Fest soll eventuell im September nachgeholt werden

Das macht jetzt auch der Flugsportverein Hoppstädten-Weiersbach. Da mit den Rundflügen die Hauptattraktion des Flugplatzfestes wegfällt, hat der Vorstand beschlossen, das Fest zunächst einmal zu verschieben. Sollte das Ministerium bei der EU-Kommission eine akzeptable Lösung erreichen, soll die beliebte Veranstaltung im September nachgeholt werden.

Von unserem Redakteur Andreas Nitsch

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