Idar-Oberstein/Bad Kreuznach. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte einen 33 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht hatte die Vollstreckung der Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil aus dem Januar hat die Berufungskammer am Landgericht in Bad Kreuznach nun faktisch bestätigt, nachdem der Anwalt des Beklagten die Berufung zurückzog.
Der Angeklagte hatte im Zeitraum von Januar 2022 bis März 2022 in drei Fällen jeweils mit unterschiedlichen Käufern Verträge über die Onlinebestellung von Fenstern abgeschlossen. Die Käufer ihrerseits hatten den jeweils vereinbarten Kaufpreis in Vorkasse an den Angeklagten überwiesen (Fall 1: 2.