Einschlägig vorbestraft
Falscher Sanitäter muss ins Gefängnis
Das Bad Kreuznacher Landgericht hat die Berufung für einen falschen Rettungssanitäter verworfen. Der 50-jährige muss seine Freiheitsstrafe antreten.
Arne Dedert/dpa

Ein 50-Jähriger täuscht jahrelang berufliche Qualifikationen vor – doch die Lügen fliegen auf. Warum das Gericht diesmal keine Gnade walten ließ. 

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Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte einen 50 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Sulzbach/Saar unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

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