Staatsanwaltschaft beantragt Revision - Idar-Obersteiner Anwalt Hötger: "Ball liegt nun beim BGH"
Fall Sarah: Bundesgerichtshof soll Urteil prüfen – Staatsanwaltschaft beantragt Revision

Neubrandenburg/Fischbach. Auch mit dem Urteil vom Freitag hat der Fall Sarah H. aus Fischbach offenbar noch kein Ende: Wie der „Nordkurier“ berichtet, will die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft das Urteil im Prozess um den Tod der 32-Jährigen in Alt Rehse (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

Lesezeit 2 Minuten
Erst am Freitag hatte das Landgericht Neubrandenburg den 54-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Zudem steht dem Mann aus Alt Rehse teilweise eine Entschädigung für die gut zwei Jahre in Untersuchungshaft zu.

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