Revisionsprozess beendet: Schuldfähigkeit vermindert - Entschädigung für Zeit in U-Haft
Fall Sarah aus Fischbach: Revisionsprozess endet mit Geldstrafe und Haftentschädigung für Ex-Partner [Update]

Sarah träumte von der großen Liebe. Von einem Mann, der sie annimmt, wie sie ist. Leider hoffte die junge Frau aus der Nähe von Idar-Oberstein, diesen Menschen 2011 in der Sat.1-Sendung „Schwer verliebt“ zu finden. Es kam ganz anders: Statt romantischer Zweisamkeit bestimmten Hohn, Spott und ein Knebelvertrag Sarahs Leben. 

Benjamin Stoess

Neubrandenburg/Fischbach. Vier Jahre nach dem Tod von Sarah H. aus Fischbach wurde am Freitag ein Urteil im Revisionsprozess am Landgericht Neubrandenburg verkündet: Ihr ehemaliger Lebensgefährte wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt.

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Das Gericht stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Zudem wird der 54-Jährige für die Zeit in der Untersuchungshaft entschädigt. Damit blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die mehr als vier Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verlangt hatte.

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