Gericht Nebenklage sieht "aktives Töten"gegeben
Fall Sarah: Anwalt Hötger setzt auf Revision
Verteidiger Henning Köhler (rechts) und Axel G. im Neubrandenburger Gericht: Der Alt-Rehser muss für fünf Jahre in Haft. Das Gericht blieb unter dem von der Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Hötger geforderten Strafmaß. Foto: Crimespot

Idar-Oberstein/Fischbach. Das juristische Nachspiel im Fall der zu Tode gefolterten Sarah H. aus Fischbach kommt langsam in Fahrt. Direkt nach dem Urteil im März hatte der Idar-Obersteiner Anwalt und Nebenkläger Damian Hötger Revision eingelegt. Im Rahmen der Revision wird das Urteil auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Maßgeblich wird nun sein, zu belegen, dass der zu fünf Jahren Haft verurteilte Axel G. den Tod von Sarah in Kauf nahm, erläutert Hötger.

Das Urteil des Neubrandenburger Landgerichts, das für reichlich Empörung in den sozialen Netzwerken und einigen Medien gesorgt hatte, liegt mittlerweile in schriftlicher Form vor. Hötger hat als Vertreter der Nebenklage unterdessen auch seine Revisionsschrift auf den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe gebracht.

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