Fahrlässige Brandstiftung? Großbrand in Backstube Jost hat juristisches Nachspiel
Idar-Oberstein
Fahrlässige Brandstiftung? Großbrand in Backstube Jost hat juristisches Nachspiel
2250 Euro muss ein 65-jähriger Mann aus Höhn bezahlen, weil er wegen eines Knöllchens ausflippte. picture alliance / dpa
Idar-Oberstein. 1,2 Millionen Euro Schaden, ein völlig zerstörtes Gebäude, Rauchvergiftungen bei zwei Mitarbeitern und ein Großeinsatz der Feuerwehr mit 60 Einsatzkräften: Das ist die Bilanz des Großbrandes, der am frühen Morgen des 19. August 2013 in der Backstube der Bäckerei Jost in Göttschied ausbrach. Mehr als eineinhalb Jahre später hat das Unglück ein juristisches Nachspiel.
Vor dem Amtsgericht muss sich am Dienstag, 24. März, ab 9 Uhr ein Mitarbeiter einer Wartungsfirma wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Der Vorwurf: Der Angeklagte soll bei der Überprüfung eines Ofens nicht genau genug hingesehen haben und sei deshalb mitverantwortlich für den technischen Defekt, der den Brand auslöste.