Zur Kundensteuerung besteht eine Anmelde- beziehungsweise Reservierungspflicht, der man notfalls auch bei der Ankunft noch genügen kann. Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer aller angemeldeten Personen müssen dem Wirt überlassen werden, der diese Daten vom Tag des Besuchs an einen Monat lang – und zwar ausschließlich zum Zweck einer möglichen Nachvollziehung von Infektionsketten – aufzubewahren und anschließend zu vernichten hat.
Außerdem besteht die Pflicht, sowohl im Innenbereich als auch in der Gastronomie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bis die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen sind. Während des Sitzens darf die Maske abgenommen werden. Barhocker und Stehen am Tresen sind tabu, ebenso wie Selbstbedienung am Büfett oder der Verkauf an der Theke: Erlaubt ist nur die Bedienung am Tisch. Jeder Gast muss am Eingang und nach jedem Toilettengang seine Hände desinfizieren. Die Wirte können den Zutritt zum WC limitieren. An einem Tisch können – entsprechend den geltenden Kontaktbeschränkungen – Menschen aus demselben oder maximal aus zwei Haushalten sitzen. Dabei müssen sie den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhalten, wohl aber zu den Gästen an den Nachbartischen.