Die Unfallstelle am Börsenhochhaus in Idar: Mittlerweile wurde der Zebrastreifen versetzt. Günter Schönweiler
Ein tragischer Unfall in Idar vor zweieinhalb Jahren wirkt noch immer nach. Nach der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach ist aber klar: Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte Verursacher muss ins Gefängnis.
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Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte einen 66 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt – ohne Bewährung.