Gemeinderat Ruschberg legt Widerspruch gegen Höhe der Sonderumlage für den Kindergarten ein
Endgültige Festsetzung wirft Fragen auf: Ruschberger ärgern sich über Höhe der Sonderumlage für Kindergarten
Auch das Gelände des Kinderspielplatzes in Ruschberg, der aktuell von der Gemeinde als öffentlicher Spielplatz sowie vom Kindergarten genutzt wird, soll zurück in das Eigentum Ruschbergs überführt werden. Foto: Benjamin Werle
Benjamin Werle

Ruschberg. Nachdem die Sonderumlage für den Ruschberger Kindergarten schon 2022 revidiert wurde, ist der Gemeinderat auch mit der Kostenverteilung für 2023 nicht einverstanden. Ortsbürgermeister Alfred Heu informierte in der jüngsten Sitzung, dass die Gemeinde für das vergangene Jahr eine Nachzahlung in Höhe von 43.756,62 Euro zu zahlen habe. Dagegen hat er zur Fristwahrung schon am 7. März Widerspruch erhoben.

Für das Jahr 2022 habe Ruschberg Vorauszahlungen in Höhe von 64.848 Euro leisten sollen, schlussendlich sei der Kostenanteil dann aber auf 21.903 Euro festgelegt worden. Diese waren in vier Raten in Höhe von 5475 Euro an die VG zu zahlen. Infolge sei die Vorausleitung für 2023 auf den Betrag von 21.

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