Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz - Besonnener Ortsbürgermeister
Elf Kirschlorbeerpflanzen müssen wieder weichen – Verstoß gegen Naturschutzgesetz
Diese Lorbeerpflanzen an dem Ruheplatz „An den kleinen Birken“ hätten dort nicht gepflanzt werden dürfen. Foto: privat

Dickesbach. Elf Kirschlorbeerpflanzen sorgen derzeit im kleinen Dickesbach für Unruhe. Dabei hatten es zwei Bürger aus dem Ort nur gut gemeint. Vor wenigen Wochen waren sie auf Ortsbürgermeister Heinz Matzen zugekommen und haben ihn gefragt, ob sie neben dem Ruheplatz „An den kleinen Birken“ an der Sonnenhofstraße am Rand zu dem benachbarten Feld als Schutz Lorbeer pflanzen könnten. Sie hätten die Sträucher umsonst erhalten und würden sie stiften. „Weil dieses Vorhaben mit keinerlei Kosten für die Ortsgemeinde verbunden ist, habe ich zugesagt“, berichtet der Ortsbürgermeister. Gesagt, getan: Die elf Pflanzen wurden wie geplant dort platziert – in der Hoffnung, schon bald zu einer stattlichen Hecke heranwachsen zu können. Doch damit fing der Ärger erst an.

Wenige Tage später erhielt Matzen von einem besorgten Einwohner einen Brief. Darin steht unter anderem sinngemäß: „Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Ortsgemeinde neben dem Ruheplatz ,An den kleinen Birken' eine Heckenpflanzung aus elf Exemplaren Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) angelegt hat.

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