Stadt will Gewerbegebiet in der "Pfarrbitz" erschließen - Anwohner aus der Saarstraße äußern Bedenken
Einziges Fragezeichen hinter Gebäudehöhe: Birkenfelder Stadtrat will Gewerbegebiet „Pfarrbitz“ erschließen
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Noch ist das künftige Gewerbegebiet „Pfarrbitz“ nur eine aktuell schneebedeckte Wiese, die sich hinter dem neuen Kreisel an der Zufahrt zur B 41-Mittelanbindung befindet. Im Hintergrund sind die Wohnhäuser in der Saarstraße zu sehen. Foto: Reiner Drumm
Munsteiner Axel. Reiner Drumm

Der Stadtrat will am 12. Dezember eine weitere wichtige Weiche dafür stellen, dass sich auf seinem „Filetstück“, so die Erste Beigeordnete Christine Tholey-Martens (CDU), direkt an der B41 künftig Firmen ansiedeln können. Beim Bebauungsplanverfahren, das die Erschließung des Gewerbegebiets „Pfarrbitz“ möglich machen soll, muss eine entscheidende Frage aber noch geklärt werden.

Sie lautet: Wie hoch dürfen die Gebäude auf dem circa 2,5 Hektar großen Gelände sein? Dieses befindet sich westlich neben dem Kreisel, der 2021 im Zuge des Baus der B 41-Mittelanbindung (Südwestspange) auf der einst grünen Wiese entstanden ist. Das vorgesehene Areal grenzt zudem an den rückwärtigen Bereich der Hausgrundstücke in der Saarstraße.

Sechs Anwohner von dort haben im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesem Projekt ihre Bedenken hinsichtlich des geplanten Gewerbegebiets bekundet. Nach ihrer Auffassung sollte die Regelung in der Entwurfsplanung, wonach im Gewerbegebiet „Pfarrbitz“ Häuser bis zu einer Höhe von zwölf Metern zulässig sind, geändert werden. Wegen der benachbarten Privatgrundstücke und um das Landschaftsbild nicht zu sehr zu beeinträchtigen, sollte nur eine maximale Gebäudehöhe von acht Metern erlaubt sein, so die Einwendung der Anwohner. Sie verweisen zudem darauf, dass im schon bestehenden Gewerbegebiet „Brauneberg“ diese Acht-Meter-Regelung gilt und man diese nun auch in der „Pfarrbitz“ anwenden sollte.

„Wir wollten hier planerisch ansiedlungswilligen Firmen eine ausreichende Flexibilität einräumen. Durch die Festsetzung einer niedrigeren Maximalhöhe für Gebäude würde die Attraktivität des ,Pfarrbitz‘-Gewerbegebiets im Vergleich zu anderen Gewerbegebieten vermutlich reduziert“, sagte dazu Christine Guth. Sie und ihre Kollegin Charlotte Köhler sind beim Kaiserslauterner Büro BBP beschäftigt, das die Stadt mit dem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans beauftragt hat.

Planung sieht zwölf Meter vor

Die beiden BBP-Mitarbeiterinnen stellten die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Bürger – es gab nur die oben erwähnte – und der Behörden am Dienstagabend in einer gemeinsamen Sitzung des städtischen Haupt- und Finanz- beziehungsweise Bau- und Umweltausschusses vor. Dabei wiesen sie auch darauf hin, dass man sich eigens die Situation in der Saarstraße noch einmal genauer angeschaut und festgestellt habe, dass dort schon jetzt einzelne Häuser mit einer Höhe von zehn Metern stehen – und der Unterschied zu den künftig vielleicht zulässigen Gewerbegebäuden in der „Pfarrbitz“ also gar nicht so groß wäre.

Die Ausschussmitglieder verzichteten aber zunächst auf einen förmlichen Empfehlungsbeschluss, wie hoch die Firmengebäude oder Lagerhallen im „Pfarrbitz-Gebiet“ maximal sein sollen. Man sollte vor allem diese Frage erst noch intern in den Fraktionen beraten, bevor der Stadtrat dazu am 12. Dezember einen Abwägungsbeschluss fasst. Das Gremium muss dann entscheiden, ob es an der bisherigen Planung mit maximal zwölf Metern Gebäudehöhe festhält, dem Vorschlag der Anwohner zur Begrenzung auf maximal acht Meter folgt oder sich auf eine Kompromissregelung verständigt.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Wenzel senior hatte den Antrag zum Verzicht auf eine Empfehlung gestellt, was auch von den Ausschussmitgliedern der SPD und BFL für sinnvoll erachtet wurde. Die in der Sitzung getätigten Aussagen – „Mit einer Begrenzung von acht Metern würden wir uns zu sehr einschränken. Ich sehe auch bei zwölf Metern keine entscheidenden Nachteile für das Wohngebiet in der Saarstraße“ (Immanuel Hoffmann, CDU) – deuteten aber darauf hin, dass wohl die meisten Birkenfelder Lokalpolitiker in diesem Punkt dem Vorschlag der BBP-Planer folgen werden.

Auch Kai Kämmerling, Leiter der Bauabteilung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, betonte, dass die Zwölf-Meter-Regelung für Gebäude für ein Gewerbegebiet „sogar eigentlich eher niedrig ist“. Er ging auch auf eine Bemerkung von SPD-Fraktionschefin Uta Schmitt ein. Sie hatte von einem „recht großen Gebiet“ gesprochen.

Das müsse er in Abrede stellen, so Kämmerling. Mit 2,5 Hektar sei das Gelände im Vergleich zum Gewerbegebiet „Dickenstein“ und vor allem zu dem an der früheren Heinrich-Hertz-Kaserne – hier soll auf einer zehnfach größeren Fläche ebenfalls ein Gewerbepark entstehen – sogar relativ klein sei.

Allgemeiner Konsens zu erwarten

Während Wenzel die von den Anwohnern gestellte Höhenfrage bei den Gebäuden als „Knackpunkt“ bezeichnete, ist mit Blick auf die Stellungnahmen der Behörden und Institutionen wie der Handwerkskammer auch beim final entscheidenden Stadtrat allgemeiner Konsens zu erwarten. Entweder hatten sie überhaupt keine Einwände geltend gemacht oder schlugen wie die Verbandsgemeindewerke Änderungen vor, mit denen man zumindest im Ausschuss keine Probleme hatte.

Die Werke hatten sich beispielsweise mit Blick auf das Thema „Oberflächenentwässerung“ zu Wort gemeldet. Sie regten an, dass der Zufahrtsweg zu einem Regenrückhaltebecken, das parallel zur B 41 entstehen soll, von lediglich drei Metern – wie in der Planung vorgesehen – auf sechs Meter erweitert werden sollte.

Berücksichtigt ist in der Planung auch ein Streifen mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL). Damit ist eine Vorkehrung getroffen, falls auf dem Gelände der „Pfarrbitz“ eine Heizzentrale für ein künftiges Nahwärmenetz Platz finden sollte. Solche Überlegungen bestehen seit der Erstellung eines sogenannten Quartierskonzepts für den Bereich der Saarstraße bereits längere Zeit.

Was künftige Firmen angeht, erläuterte Guth auf Nachfrage von BFL-Fraktionschef, dass sowohl Handwerks- als auch Dienstleistungsbetriebe sowie die Errichtung von Lagerhallen denkbar seien. Entscheidendes Kriterium sei aber der „Störgrad durch mögliche Lärmemissionen. Im ,Pfarrbitz‘-Gebiet werden nur Ansiedlungen erlaubt sein, die auch in einem Mischgebiet zulässig werden“, betonte die BBP-Mitarbeiterin.

Kämmerling erinnerte derweil daran, dass das „Pfarrbitz“-Gewerbegebiet „schon immer von der Stadt gewollt war“. Er spielte damit darauf an, dass diese Idee stets im Zuge des Südwestspangenprojekts mitgedacht wurde. Dieses steht nun nach jahrzehntelanger Vorplanung kurz vor dem Abschluss. Tholey-Martens rechnet jedenfalls damit, dass das „Filetstück“ wegen der kurzen Wege und der direkten Anbindung an die Bundesstraße 41 „für Gewerbetreibende schon sehr interessant sein dürfte“.

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