Amtsgericht Idar-Oberstein/Symbolbild Thomas Brodbeck
Der Angeklagte, der offenbar grundlos einen Fahrlehrer vermöbelt hat, muss sich am Amtsgericht Idar-Oberstein neben Körperverletzung auch noch wegen Beleidigung verantworten. Da gibt es aber eine abenteuerliche Gegendarstellung.
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Der Vorwurf war hinsichtlich des Straftatbestands relativ einfach, auch wenn dies nicht für die Tatfolgen gelten kann: Körperverletzung zulasten eines Fahrlehrers, der im Mai 2024 von einem zurzeit arbeitslosen 24-jährigen Deutschen mit syrischen Wurzeln brutal zusammengeschlagen worden war (wir berichteten).