Wegen einer Drogenfahrt musste sich ein Idar-Obersteiner vor Gericht verantworten. Hannes P Albert. Hannes P Albert/dpa
Bad Kreuznach. Im Mittelpunkt des dritten Verhandlungstages des Prozesses einer Drogenfahrt vor der 2. Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach stand das psychiatrische Gutachten. Unter Vorsitz von Richter Folkmar Broszukat ging es um gewerbsmäßigen Drogenhandel gegen einen 33-jährigen Idar-Obersteiner. Der Angeklagte und seine ihn auf der Fahrt begleitende Verlobte hatten Ende September 2023 einen 40-jährigen Bekannten beauftragt, sie in dessen Pkw nach Kaiserslautern zu fahren. Dort wollte man Amphetamin sowie Cannabis kaufen. Der 33-Jährige wollte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft damit illegal Handel treiben.
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Das Verfahren gegen den vom Angeklagten für 150 Euro engagierten Fahrer war am zweiten Prozesstag vorzeitig und mit sofort rechtskräftig gewordenem Urteil wegen Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge zu Ende gegangen. Das Urteil: zehn Monate Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährung.