Nun hoffen die Gastwirte auf die neue Corona-Verordnung, die das Land heute in Kraft setzen will und in der unter anderem die Testpflicht in der Außengastronomie ab Mittwoch abgeschafft werden soll. Auch die „Vorausbuchungspflicht“ soll abgemildert werden, sie könnte dann spontan vor Ort auf Nachfrage möglich werden, heißt es aus Mainz. Auch Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sind wieder gestattet – pro Wohneinheit sind maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (sowie deren Kinder bis einschließlich 14 Jahre) zulässig. Und auch Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen ab Mittwoch mit Auflagen (Besucherhöchstzahl, Vorabbuchung) wieder öffnen. sc
Der Sommer ist da – und auch die Außengastronomie öffnet ganz zaghaft wieder

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