Rechtsstreit BI will in die nächste Instanz gehen
Der Kampf um die offene Wassergall geht weiter
Die Figur einer «Justitia»
Symbolbild: Patrick Seeger/Archiv
Patrick Seeger/Archiv. dpa

Idar-Oberstein. Für die Bürgerinitiative „Offene Wassergall“ ist der Kampf mit der jüngsten Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz nicht beendet. Das bestätigte die Mitgliederversammlung mit gut 50 Teilnehmern im Vereinsheim Regulshausen nachdrücklich: Ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung beschloss die Versammlung, den Rechtsweg weiter zu verfolgen. Allerdings ist es hierzu erst einmal notwendig, die Zulassung zur Berufung zu erwirken. Dazu seien die notwendigen Schritte bereits eingeleitet, berichteten Jochim Elfner, Sprecher der Initiative, und deren juristischer Vertreter, der Rechtsanwalt und frühere Verwaltungsjurist Gunther Cherdron aus Medard.

Auch die Hoffnung auf eine politische Lösung des Problems ist noch nicht gänzlich erloschen, wie ein weiterer Beschluss am Ende der Versammlung zeigte: Man werde von weiteren rechtlichen Schritten absehen, wenn es eine verbindliche Zusage zum Bau der von Oberbürgermeister Frank Frühauf vorgeschlagenen Umgehung sowie die gleichzeitige Öffnung der Wassergall bis zur Fertigstellung der Umgehung gebe.

Kritisch gegenüber der Vorgehensweise der BI äußerte sich bei der Versammlung Armin Korpus, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion. Er warnte, dass man mit dem weiteren Beschreiten des Rechtsweges ein schwebendes Verfahren schaffe, in dem man nach den bisherigen Erfahrungen wahrscheinlich unterliegen werde und das letztlich dazu führe, dass sich der Bau der Umgehungstrasse verzögern werde.

Den im zweiten Beschluss des Abends enthaltenen Vorschlag, die Wassergall bis zur Fertigstellung der Umgehung offenzuhalten, bezeichnete Korpus angesichts der bisherigen Haltung der Gemeinde Hintertiefenbach als unrealistisch: „Die würden nie über diese Brücke gehen.“ Gleichwohl stimmte Korpus für den Antrag.

Zweifel wurden vor allem an Korpus' Erklärung, eine solche Umgehung lasse sich innerhalb von zwei Jahren und für weniger als 500.000 Euro realisieren. Die Grünen-Stadträtin Kerstin Rogoll erklärte, ein Planungs- und Bauzeit von zwei Jahren sei völlig unrealistisch und widerspreche allen Erfahrungen, zudem bislang auch noch nichts in die Wege geleitet worden sei. Daher sei eine Zwischenlösung erforderlich.

Zu Beginn der Versammlung gab Joachim Elfner eine Einschätzung des Gerichtsurteils ab und berichtete über die zahlreichen Aktivitäten der BI. Trotz des negativen Ausgangs wertete er es als Erfolg, dass durch die Bewertung des Gerichts der Idar-Obersteiner Teil der Wassergall nunmehr als öffentliche Straße festgeschrieben sei. Er zeigte sich optimistisch im Hinblick auf den Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht. Man habe schon häufiger erlebt, dass dort ganz anders entschieden werde als in der Vorinstanz, so Elfner.

In den vergangenen Monaten habe die BI zahlreiche Aktivitäten, die vom Sammeln eidesstattlicher Erklärungen zur Nutzung der Wassergall in der Zeit von 1948 bis 1963 über die Recherche in Archiven und Verwaltungsakten bis hin zum Einreichen von Eilverfahren von insgesamt neun Bürgern bei der Kreisverwaltung reichten. Begründet wurden die Eilverfahren, mit denen eine Öffnung der Wassergall erzwungen werden sollte, vor allem mit dem verlängerten Weg für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, bei denen der Umweg etwa drei bis vier Minuten ausmache. Für Befremden bei der BI hatte gesorgt, dass die Kreisverwaltung allen neun Beschwerdeführern einzelne Kostenbescheide hatte zukommen lassen, obwohl es sich um einen Sammelwiderspruch gehandelt habe. Erst kurz vor der Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht sei das dann von der Kreisverwaltung zurückgenommen worden.

Von unserem Reporter Jörg Staiber

Top-News aus der Region