Idar-Oberstein. Was darf Satire? Was kann man auf Facebook ernst nehmen? Was muss man ernst nehmen? Und wie weit darf man in sozialen Netzwerken gehen? Darf man zum Polizistenmord aufrufen und das einfach so als Comedy deklarieren? Viele grundsätzliche Fragen standen im Fokus eines bemerkenswerten Prozesses – dem ersten größeren in Rheinland-Pfalz, der Hatespeech und einen öffentlichen Aufruf zum Cophunting zum Inhalt hatte.
Aktualisiert am 08. September 2022 18:06 Uhr
Das mit Spannung und auch spürbarer Anspannung aller Beteiligten erwartete Urteil im sogenannten Cophunter-Prozess vor dem Schöffengericht Idar-Oberstein sorgt dafür, dass der 56-jährige Angeklagte aus der VG Herrstein-Rhaunen in Haft bleibt. Vorsitzender Richter Marcel Oberländer blieb mit seinem Urteil – ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung – unter der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die Staatsanwalt Wahis ...