Von unserer Redakteurin Vera Müller
In Rhaunen gibt es keinen Redebedarf mehr: Sowohl VG-Chef Dräger wie auch die Fraktionen werden der Umwandlung wohl zustimmen.
Anders sieht es in Herrstein aus. Für die SPD-Fraktion hat die Zukunftsfähigkeit der Sozialstation unverändert höchste Priorität, erläutert Reiner Mildenberger, SPD-Fraktionsmitglied aus Mackenrodt. Sachstand sei: „Es existiert auf Ebene der Verwaltung ein Katalog mit Verbesserungsvorschlägen. Aus diesem Katalog sind bereits einige Maßnahmen umgesetzt, die erfreulicherweise positive Wirkung zeigen. Weitere Schritte zur Optimierung der Abläufe innerhalb der Sozialstation sind bereits angelaufen oder in Vorbereitung.“ Eine Änderung der Rechtsform sei darin ein Aspekt von vielen. Die Beantwortung einiger entscheidender Fragen der SPD-Fraktion zu den konkreten Veränderungen stünde noch aus. Nach deren Erhalt werde die SPD-Fraktion abschließend beurteilen, welche Rechtsform zielführend und sinnvoll sei. „Bei Entscheidungen dieser Tragweite sollten alle Aspekte in der gebotenen Gründlichkeit mit dem dafür nötigen Zeitaufwand beleuchtet werden.“
SPD hat Bedenken mit Blick auf die Kosten
Das klingt nicht gerade nach einer spontanen Zustimmung der SPD: Bedenken mit Blick auf hohe Kosten, die die gGmbH vielleicht verursacht, nicht planbare Überschüsse, die dann doch nicht wie gewünscht eingefahren werden, die als recht forsch empfundene Art der Rhaunener, die ankündigen, die gGmbH als Bedingung für eine weitere Zusammenarbeit zu definieren: Das geht den Sozialdemokraten offenbar zu schnell, zwei Geschäftsführer müssten her, und auch da folgen Kosten ...
Dass der Herrsteiner VG-Chef Uwe Weber die Umwandlung klar befürwortet, ändert zurzeit nichts an der eher skeptischen Grundhaltung seiner Parteifreunde. Rückendeckung erhält er indes von der CDU. Stephan Dreher stellt klar: „Da wurde gute Vorarbeit von Leuten geleistet, die Ahnung haben. Das hat uns in der Fraktion überzeugt.“ Es gebe einen breiten Konsens für eine Umwandlung: „Auch die Mitarbeiter der Sozialstation sind dafür.“ Die Gewinne einer gGmbH, sofern vorhanden, müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden: Darin sehen die Befürworter Potenzial. Die FDP-Fraktion stimmt der Umwandlung vorbehaltlos zu. „Wir sehen keine entscheidenden Punkte, die gegen eine Änderung der Rechtsform stimmen – im Gegenteil. Die Umwandlung bedeutet neue Chancen hinsichtlich finanzieller Bilanzen, mehr Transparenz, da der Posten Sozialstation nicht mehr in den Untiefen des Haushaltes verschwinden wird, und mehr Einfluss seitens der politischen Gremien“, sagt Matthias Keidel, der die FDP im Haupt- und Finanzausschuss vertritt. Die Bedenken anderer Fraktionen respektiere man, „jedoch vertrauen wir auf die eindeutigen Ergebnisse der externen Beratung und fordern, dass alle Maßnahmen zur betrieblichen Verbesserung möglichst zügig umgesetzt werden, damit wir wieder in sicheres Fahrwasser kommen“.
Vor- und Nachtteile
Die Vorteile der gGmbH liegen auf der Hand: Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter, die gGmbH ist steuerlich begünstigt, die Gesellschafter erhalten Einflussnahmemöglichkeiten, doppelte Buchführung und Bilanzierung dienen als Grundlagen für eine transparente Rechnungslegung.
Die Kritiker verweisen auf die Nachteile: Die Rechtsform gGmbH ist an eine aufwendigere Buchführung gebunden, was wiederum mit höheren Kosten und einem höheren Zeitaufwand verbunden ist. Und da wäre noch das Gründungskapital von 25 000 Euro, das von Anfang an für die gGmbH notwendig ist.