Der neue Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen soll am 22. März 2026 zeitgleich mit dem neuen Landtag gewählt werden. Der VG-Rat fasste in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an die Kreisverwaltung, die als Aufsichtsbehörde das letzte Wort hat. Die habe bereits Zustimmung für dieses Vorgehen signalisiert, berichtete Büroleiter Martin Hey.
Für die Nachfolge von Amtsinhaber Uwe Weber, dessen Amtszeit eigentlich erst Ende 2027 endet, der aber nach 18 Jahren als VG-Chef Ende April nächsten Jahres mit dann 65 Jahren auf eigenen Wunsch in Ruhestand geht, gibt es bisher nur einen Kandidaten. Die SPD hat Ende Mai in einer Delegiertenversammlung einstimmig Markus Schulz, den Co-Vorsitzenden der Fraktion im VG-Rat, nominiert.
Auch die CDU will einen Bewerber ins Rennen schicken. Das kündigte der Fraktionsvorsitzende Stephan Dreher auf Anfrage unserer Zeitung an. Der Kandidat soll nach seinen Worten nach den Sommerferien im September gekürt werden. Den Namen wollte Dreher vorab noch nicht nennen.
Eigentlich muss die Wahl frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor dem Ausscheiden des Amtsinhabers erfolgen. Nur wenn wie in diesem Fall zeitgleich eine andere Wahlentscheidung stattfindet, kann diese Frist auf einen Monat verkürzt werden.
Zukunftsprogramm: Es bleibt schwierig
Deutlich komplizierter ist das Procedere beim Regionalen Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig“ des Landes, aus dem die Verbandsgemeinde 3,5 Millionen Euro erhalten soll. Das Problem: Längst nicht alle Projekte, die der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung dafür ausgewählt hatte, sind nach Aussage der vom Land zwischengeschalteten Beratungsstelle förderfähig (unsere Zeitung berichtete). Betroffen sind davon unter anderem fast alle Vorhaben in den Schulen.
Die Auskünfte der Beratungsstelle sind allerdings nicht verbindlich. Maßgeblich ist am Ende das Wort der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Frist für die Antragstellung läuft Ende August ab. Danach geht nichts mehr. Zu beachten ist auch, dass maximal 25 Prozent der Summe für Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben werden dürfen.
„So sperrig wie der Titel, so kompliziert und undurchsichtig sind die Regularien rund um diesen Fördertopf der Landesregierung“, kritisierte Patrick Merscher (CDU). So schön es auch sei, dass man zum Fördergebiet gehöre: Von dem vom Land angekündigten schlanken Antragsverfahren könne ebenso wie von einer „maßgeschneiderten Förderung“ keine Rede sein. „Wäre alles so einfach, wie die Landesregierung behauptet, bräuchte der Gesetzestext keine 36 Seiten und die Begründung dazu keine 46 Seiten“, argumentierte der Christdemokrat. Die Arbeitskraft, die von der VG-Verwaltung in dieses Projekt gesteckt werden musste, fehle an anderer Stelle.
Seiner Meinung nach wäre es sinnvoller, die Kommunen finanziell besser auszustatten und bereits bewilligte Förderungen aus anderen Töpfen schneller weiterzuleiten statt große Förderprogramme aufzulegen. „Eine gewisse Kontinuität an Einnahmen wäre uns lieber“, hatte zuvor auch Bürgermeister Uwe Weber betont. Er berichtete, dass er gemeinsam mit seinen Kollegen in Birkenfeld, Baumholder, Idar-Oberstein und Hermeskeil die Kritik am Verfahren in einem Brief an Ministerpräsident Alexander Schweitzer geäußert habe. „Wir bleiben weiter dran und hoffen auf ein gutes Ende“, zeigte er sich dennoch verhalten optimistisch.
Auch Markus Schulz spricht von einem „Bürokratiemonster“
In den Chor der Kritiker stimmte auch SPD-Sprecher Markus Schulz mit ein, der das Programm als „Bürokratiemonster“ bezeichnete. Er hoffe, dass die Bundesregierung es bei der Verteilung der Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen besser mache. „Das Land traut den Kommunen offensichtlich nicht zu, das Geld sinnvoll auszugeben“, befand Reiner Bleisinger (LUB). Johannes Dräger bat darum, bei der Verteilung der Mittel für die touristische Infrastruktur strategisch vorzugehen, statt Mittel nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen.
Bauamtsleiter Martin Zerfass verwies darauf, dass bei allen Vorhaben auch noch das EU-Beihilferecht beachtet werden muss. Dafür zieht die Verwaltung eine Rechtsanwaltskanzlei zurate. Auch wenn das ebenfalls gefördert wird: Aus Sicht von Alfons Klingels (Pro Hunsrück) ist es hanebüchen, dass man sogar Juristen einschalten muss, um auf Nummer sicher zu gehen.
Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat schließlich, dass die Verwaltung auf der Basis der Maßnahmenliste einen entsprechenden Förderantrag bei der ADD Trier stellt. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, Maßnahmen zu verschieben bzw. neue hinzuzufügen, falls es von oben Bedenken hinsichtlich der Förderfähigkeit gibt. Vorrangiges Ziel müsse es dabei sein, den Gesamtbetrag von 3,5 Millionen Euro vollständig auszuschöpfen.