Blick zurück in die Historie: Am 25. Juni 1968 ist der Ortsgemeinde Bruchweiler über die damalige Amtsverwaltung Kempfeld von der Geschäftsstelle des Fremdenverkehrsverbandes Rheinland-Pfalz in Koblenz schriftlich mitgeteilt worden, dass der Landesfachausschuss in seiner Sitzung einen Tag zuvor, am 24. Juni 1968, in der Landeshauptstadt Mainz die Anerkennung von Bruchweiler als Erholungsort einstimmig ausgesprochen hat. Die Grundlage dieser Anerkennung war ein Antrag der Ortsgemeinde Bruchweiler.
Am 24. Juni 2021 – also 53 Jahre später – ist die Ortsgemeinde Bruchweiler über die VG-Verwaltung Herrstein-Rhaunen von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier angeschrieben worden. Inhalt des Schreibens: Infolge der Novellierung des Kurortgesetzes werde zur Qualitätssicherung neben der periodischen Überprüfung der Luft- und Klimaqualität auch der Fortbestand der übrigen Anerkennungsvoraussitzung gemäß Kurortgesetz durch die ADD überwacht. Die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzung erfolgt anhand einer Erklärung über den Fortbestand dieser Voraussetzungen sowie einer Checkliste.
In dieser Checkliste wird nach Anzahl der Fremdenbetten in gewerblichen Betrieben, Kliniken, Sanatorien oder karitativen Kur-anlagen gefragt, nach Gäste- und Übernachtungszahlen, aber auch nach der medizinischen Versorgung und der Entfernung zum nächsten Krankenaus. „Die Liste wurde in Zusammenarbeit mit der Edelsteinklinik ausgefüllt und mit der Erklärung an die ADD nach Trier zurückgeschickt“, teilte Ortsbürgermeister Stefan Molz auf Nachfrage der NZ mit. Ein Ergebnis liegt Molz noch nicht vor.