Birkenfelder Bestatter Oliver Warth begrüßt die Freiheiten, die das neue Gesetz Angehörigen in ihrer Trauer gibt. Niels Heudtlaß
Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist seit einem Jahr in Kraft. Oliver Warth betont die Vorteile. Wer seine Wünsche allerdings nicht zu Lebzeiten in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt hat, muss auf neue Bestattungsformen verzichten.
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Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz wird bald ein Jahr alt – der Birkenfelder Bestatter Oliver Warth vom Bestattungshaus Willi Warth zieht eine positive Bilanz. „Ich sehe es immer noch als gute Sache und mittlerweile funktioniert es auch in der Praxis ausgezeichnet“, sagt er.