Konkret hatte der Naturschutzverband Einsicht in eine 35-seitige „Stellungnahme“ zum geplanten Bikepark Idarkopf verlangt. Das lehnte die Untere Naturschutzbehörde ab: Das Dokument sei lediglich ein Vermerk zur Überarbeitung des Umweltberichts und keine Stellungnahme der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Wie schon der Landesdatenschutzbeauftragte im Februar 2020 bestätigte nun auch das Verwaltungsgericht Koblenz die Haltung der Kreisverwaltung.
Laut Landestransparenzgesetz solle der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange der Antrag sich auf die Zugänglichmachung von Material, das vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossene Schriftstücke oder noch nicht aufbereitete Daten bezieht, heißt es im Urteil.