Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt - Neue Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach: Bewährungsstrafe für Staatsanwalt inakzeptabel – Gefängnis für Todesfahrer gefordert
Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt - Neue Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach
Bewährungsstrafe für Staatsanwalt inakzeptabel – Gefängnis für Todesfahrer gefordert
Bei einem Unfall auf der L 160 bei Herrstein ist vor gut zwei Jahren ein Mensch ums Leben gekommen. Der Unfallverursacher muss sich nun deswegen erneut vor Gericht verantworten, nachdem ihn das Amtsgericht Idar-Oberstein zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Foto: Sebastian Schmitt (Archiv) Archiv Sebastian Schmitt
Herrstein/Bad Kreuznach. Darf ein Autofahrer, der unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht hat, mit einer Bewährungsstrafe davonkommen? Diese Frage beantwortet die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach mit einem klaren Nein. Aus diesem Grund muss sich nun ein 37 Jahre alter Mann aus der VG Herrstein-Rhaunen erneut vor Gericht verantworten – diesmal vor dem Landgericht Bad Kreuznach.
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Rückblick auf den 16. November 2019: Bei einem schweren Unfall, der sich am frühen Samstagmorgen auf der Landesstraße 160 zwischen der Ortsgemeinde Herrstein und der Abfahrt nach Niederwörresbach ereignet hat, war ein Autofahrer ums Leben gekommen. Der 29-Jährige ist in seinem Auto frontal von dem entgegenkommenden Wagen des damals 35-Jährigen erfasst worden.