Beim Berufungsprozess kommt es zu einer Berwährung für den Arzt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Elke Harg/Adobe Stock
Ein Ex-Oberarzt erhält zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung – mit dreijähriger Bewährungszeit. Wie kam es zu diesem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist?
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So geräuschlos wie der Berufungsprozess eines 40-jährigen früheren Oberarztes vor der 3. Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach begonnen hatte, so überraschend war sein frühes Ende: Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung – mit dreijähriger Bewährungszeit.