Männlicher Teil des "Randalepärchens" erzielt mit Berufung Teilerfolg: Berufungsverhandlung: Angeklagter aus Hoppstädten-Weiersbach kommt elf Monate früher aus der Haft
Männlicher Teil des "Randalepärchens" erzielt mit Berufung Teilerfolg
Berufungsverhandlung: Angeklagter aus Hoppstädten-Weiersbach kommt elf Monate früher aus der Haft
Bevor er im Saal des Bad Kreuznacher Landgerichts Platz nahm, wurde der Angeklagte (mit Mundschutz) von seinen Handschellen befreit. Foto: Günter Schönweiler Günter Schönweiler
Bad Kreuznach/Hoppstädten. Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung zu einer geringeren Haftstrafe als in erster Instanz – nämlich nur insgesamt 33 statt 44 Monate – ist vor wenigen Tagen eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach zu Ende gegangen. Dort hatte sich der männliche Teil des berühmt-berüchtigten „Randalepärchens“ aus Hoppstädten-Weiersbach zu verantworten.
Das Schöffengericht Idar-Oberstein hatte im September 2022 zunächst einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine ergänzende Strafe von acht Monaten gegen den inzwischen 40-jährigen Angeklagte verhängt. Der Mann hatte zusammen mit seiner nicht minder auffälligen Lebensgefährtin, die ebenfalls eine längere Freiheitsstrafe verbüßt, einen ganzen Kanon an Straftaten hingelegt, der einem Ritt durch das Strafgesetzbuch gleichkam.