Landgericht Bad Kreuznach hat Berufung verworfen
Berufung gescheitert: Einbrecher aus Bundenbach muss mehr als zweieinhalb Jahre in Haft

Bad Kreuznach/Bundenbach. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hatte einen 24 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Bundenbach wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen versuchten Diebstahls unter Einbeziehung der Strafe aus einem vorherigen Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Doch die 3. Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach verwarf die Berufung, die vom Amtsgericht zuvor festgelegte Haftstrafe ist nun rechtskräftig.

Aktualisiert am 28. Juni 2020 16:30 Uhr
Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2019 mehrere Wohnungseinbruchsdiebstähle in Kirn verübt hat. Dabei soll er jeweils durch Gewalt ein Kellerfenster geöffnet haben und durch dieses in einem Fall nur in den Keller und in einem weiteren Fall auch in die Wohnräume des Hauses gelangt sein.

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