Verkehrssicherheit im Kreis
„Bergstraße“ bleibt bis Ende des Jahres gesperrt
Wegen ihres schlechten Zustands bleibt die Kreisstraße zwischen Krummenau und Weitersbach bis Jahresende für den Pkw- und Schwerlastverkehr gesperrt. Ausnahmen gelten weiterhin für land- und forstwirtschaftliche Anlieger sowie für Radfahrer.
Axel Munsteiner/Kreisverwaltung Birkenfeld

Die Sperrung der „Bergstraße“ zwischen Weitersbach und Krummenau an der für Autos und den Schwerlastverkehr wird nicht, wie ursprünglich angekündigt, wieder aufgehoben. Nun soll grundsätzlich entschieden werden, was mit der Trasse passiert.

Die sogenannte Bergstraße zwischen Weitersbach und Krummenau (VG Herrstein-Rhaunen) bleibt vorerst bis zum Jahresende 2025 wegen ihres verkehrsunsicheren Zustands gesperrt. Das hat die Kreisverwaltung Birkenfeld als zuständige Verkehrsbehörde angeordnet. Nun soll endgültig geklärt werden, wie die rund 4,5 Kilometer lange Strecke in Zukunft genutzt wird.

Aufgrund ihrer gravierenden Schäden darf die durch den Wald verlaufende Verbindungsstraße an der Ostflanke des Idarkopfs seit Mitte Dezember 2024 nicht mehr von Pkw und dem Großraum- und Schwerverkehr befahren werden. Sie trägt drei verschiedene Bezeichnungen (Kreisstraße 69, 70 und 72), weil ihr Mittelstück über die Gemarkung der Ortsgemeinde Laufersweiler im Rhein-Hunsrück-Kreis verläuft.

Kreis und Gemeinden entscheiden, wie es weitergeht

Ursprünglich war vorgesehen, die Strecke nur über die Wintermonate bis zum 31. März zu schließen. Diese Anordnung zur Sperrung hat die Kreisverwaltung Birkenfeld aber nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Vorangegangen war ein Gesprächstermin mit Vertretern des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Bad Kreuznach und den Anliegern.

Der Zustand der Straße hat sich aufgrund der Witterung in den vorangegangenen Monaten noch verschlechtert, sodass eine Nutzung durch den allgemeinen Verkehr aus Sicherheitsgründen weiterhin nicht möglich ist. Nun soll in Abstimmung mit den drei Ortsgemeinden eine finale Entscheidung getroffen werden, welche Regelungen für die Zukunft gelten. Unter anderem steht die Abstufung der K69, 70 und 72 zu Gemeindestraßen beziehungsweise deren Einziehung zur Debatte. In diesem Zusammenhang wurde der LBM von der Kreisverwaltung und den drei Ortsgemeinden darum gebeten, Kostenkalkulationen für die verschiedenen Verfahren zu erstellen und eine eventuelle Förderung abzuklären.

Straße nur schwach befahren

Größere Verkehrsbehinderungen sind durch die andauernde Sperrung der K69, 70 und 72 nicht zu erwarten, da die „Bergstraße“ auch in der Vergangenheit nur schwach befahren war. Es bleibt dabei, dass der land- und forstwirtschaftliche Anliegerverkehr von der Sperrung ausgenommen ist und die Straße zwischen Weitersbach und Krummenau weiterhin nutzen kann.

Bestand hat bis zum Jahresende 2025 auch die Sonderregelung für Radfahrer. Sie können die betroffenen Straßen hinter den beiden Ortsausgängen noch ein Stück weit befahren und werden dann durch eine Beschilderung auf eine Umleitungsstrecke gelotst, die auf teilasphaltierten Wegen durch den Wald führt.

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