Dem kommen die Jugendämter des Kreises Birkenfeld und der Stadt Idar-Oberstein nach, indem aus der gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle und dem Verein „Haus der Beratung“ eine gemeinsame integrierte Erziehungs- und Familienberatungsstelle mit den gesetzlich vorgegebenen Themenschwerpunkten entstanden ist. Somit verbleibt die Steuerung zentral bei den örtlichen Jugendhilfeträgern.
Das Personal für die gemeinsame Beratungsstelle von Kreis Birkenfeld und Stadt Idar-Oberstein wird vom Landkreis gestellt. Hierfür erstattet die Stadt Idar-Oberstein dem Kreis Birkenfeld ein Drittel der ungedeckten Personalkosten für die zwei Vollzeitstellen der Erziehungs- und Paarberatung. Die Trennungs- und Scheidungsberatung trägt jedes Jugendamt für sich. Zur Finanzierung wurde im Juni 2021 eine Kooperationsvereinbarung erstellt und mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Der abgestimmte Entwurf wurde durch die Kreisverwaltung am 21. September 2021 der ADD Trier vorab zur Abklärung kommunalaufsichtlicher Bedenken vorgelegt.
Die Bearbeitung bei der ADD verzögerte sich wegen des Ahr-Hochwassers. Nach mehrmaligen Nachfragen teilte die ADD der Kreisverwaltung am 1. März mit, dass die Kooperationsvereinbarung erst von ihr überprüft werde, wenn sie durch die kommunalen Gremien genehmigt worden sei. Und diese Genehmigung erteilte der Stadtrat nun in seiner Sitzung in der Messe, nachdem auch der Kreisausschuss kurz zuvor grünes Licht gegeben hatte. Die Kooperationsvereinbarung zur Gemeinsamen Integrierten Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Kreis Birkenfeld und der Stadt Idar-Oberstein wurde beschlossen.
Die Einrichtung leistet institutionelle Beratung, die niedrigschwellige, unmittelbare Inanspruchnahme für die Rat suchenden Kinder, Jugendlichen und Familien ermöglicht. Sie trägt durch einzelfallbezogene und fallübergreifende Maßnahmen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Ebenfalls tragen sie in der Beratung und in fallübergreifenden Maßnahmen dazu bei, dass Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren, Fachangebote für Fachkräfte und Einrichtungen aus dem psychosozialen Bereich: Für Fachkräfte und Einrichtungen aus dem psychosozialen Bereich werden Angebote der Beratung, Fort- und Weiterbildung sowie Supervision vorgehalten. Die Integrierte Erziehungs- und Familienberatungsstelle kooperiert mit den Jugendämtern Birkenfeld und Idar-Oberstein sowie mit anderen Diensten, Leistungsträgern und Einrichtungen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben von Bedeutung sind.
Ratsuchende können die Leistungen der Beratungsstelle unmittelbar in Anspruch nehmen, ohne dass dazu eine förmliche Gewährung durch das Kreisjugendamt Birkenfeld oder das Stadtjugendamt Idar-Oberstein erforderlich ist. Der Kreis Birkenfeld stellt am Standort Birkenfeld pro Fachkraft ein Beratungszimmer zur Verfügung, daneben ein Wartezimmer, einen weiteren Therapie- und Gruppenraum sowie die erforderlichen Arbeitsplatzausstattungen. Die Kosten trägt der Landkreis. Die Stadtverwaltung stellt am Standort Idar-Oberstein geeignete Räumlichkeiten sowie die Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung. Die Kosten trägt die Stadt.
Die Erziehungsberatungsstelle verpflichtet sich, den niedrigschwelligen, freiwilligen und anonymen Zugang der Ratsuchenden zu der Beratungsstelle ohne Einschränkung der gesellschaftlichen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung oder der ethnischen Zugehörigkeit zu gewährleisten. Die Inanspruchnahme der Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei. Das für die Erfüllung der in der Kooperationsvereinbarung genannten Aufgaben erforderliche sozialpädagogische und psychologische Personal wird ausschließlich von der Kreisverwaltung Birkenfeld eingestellt und bezahlt. Dem Landkreis obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über dieses Personal.