Wiederkehrender Beitrag: Rat beschließt Satzung zur Finanzierung künftiger Straßenbauprojekte: Beitragszahlungen bei Straßenbauprojekten: Hoppstädten und Weiersbach gehen wieder getrennte Wege
Wiederkehrender Beitrag: Rat beschließt Satzung zur Finanzierung künftiger Straßenbauprojekte
Beitragszahlungen bei Straßenbauprojekten: Hoppstädten und Weiersbach gehen wieder getrennte Wege
Die Straße „Zum Sportplatz“ in Weiersbach wurde 2021 ausgebaut, wobei nur die direkten Anlieger Beiträge zahlen müssen. Künftig wird die Finanzierung solcher Straßenbauprojekte durch das System des wiederkehrenden Beitrags auf mehr Schultern verteilt. Foto: Franz Cronenbrock (Archiv) Franz Cronenbrock
Hoppstädten-Weiersbach. Das war rekordverdächtig: Die Mitglieder des Gemeinderats mussten in ihrer jüngsten Sitzung fast 40 Einzelabstimmungen vornehmen, was vor allem an der öffentlichen Widmung einer langen Liste an Straßen lag. Im Mittelpunkt des Treffens stand jedoch ein Satzungsbeschluss, mit dem auch im Doppelort bei Straßenbauprojekten vom bisherigen System der Einmalzahlung der direkten Anlieger auf die Erhebung von sogenannten wiederkehrenden Beiträgen (WKB) umgestellt wird.
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Dies geschieht rückwirkend zum 1. Januar 2022, wie nach dem geschlossenen Votum des aus drei Fraktionen (CDU, SPD und FWG) bestehenden Rats feststeht. Die Lokalpolitiker hatten sich bereits in der Vergangenheit bei mehreren Treffen mit der Einführung des WKB in der 3600-Einwohner-Kommune beschäftigt.