„Das Vorhaben steht in krassem Widerspruch zum Haupt-Schutzziel des Naturparks Saar-Hunsrück: Erhaltung der landschaftlichen Eigenart, Schönheit und des Erholungswerts“, sagt Willi Weitz, der Vorsitzende des Beirats. Zudem seien durch die Planung große alte zusammenhängende und damit schutzwürdige Laubwälder sowie eine Vielzahl besonders geschützter Tierarten betroffen. Da die Simmern-Kempfelder Mulde einen bedeutenden Vogelzugkorridor bildet, ist zudem eine Beeinträchtigung des Vogelzugs nicht auszuschließen, befürchten die Naturschützer.
Dem Beirat ist bewusst, dass der Entscheidungsspielraum der Kreisverwaltung durch die extrem windkraftfreundlichen Vorgaben der Landesregierung stark eingeschränkt ist. Weil ein so genanntes „übergeordnetes öffentliches Interesse“ an der Nutzung der Windenergie besteht, dürfen auch in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks riesige Windräder aufgestellt werden, „obwohl sie wie kein anderes Bauwerk das Landschaftsbild weithin sichtbar technisch überformen“ (Weitz). Außerhalb von wenigen, ausdrücklich im Landesentwicklungsprogramm genannten Kulturlandschaften wie dem Mittelrheintal und dem Hardtrand ist es so praktisch nicht möglich, den Bau von Windenergieanlagen aus Gründen des Landschaftsschutzes zu untersagen.
Aus Gründen des Artenschutzes kann die Genehmigung für die Errichtung von Windkraftwerken versagt werden, wenn nachgewiesen wird, dass „durch die Anlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit besonders geschützte und gefährdete Arten geschädigt werden“. Doch auch hier schwächen die Hinweise der Landesregierung zur Genehmigung von WEA ab, findet der Beirat: „,Das öffentliche Interesse an der Errichtung einer Windenergieanlage kann die Belange des Artenschutzes überwiegen, wenn langfristig kein relevanter Einfluss auf den Erhaltungszustand der Population der betroffenen Art zu erwarten ist.' Dass es unter diesen Vorgaben schwierig ist, eine ablehnende Entscheidung zu fällen, die auch vor dem Verwaltungsgericht bestehen kann, liegt auf der Hand. Dem “übergeordneten öffentlichen Interesse„ am Ausbau der Windenergienutzung hält der Beirat für Naturschutz das gleichgeordnete öffentliche Interesse an der Erhaltung der Biodiversität, zu der sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, und der Erhaltung der Kulturlandschaft als Kulturerbe entgegen. Weitz: “Auch diese Projekte sind, ebenso wie der Klimaschutz, von überörtlicher Bedeutung und verdienen die gleiche politische Gewichtung. Vorkommen von Rotmilan, Schwarzstorch und gefährdeten Fledermausarten dürfen nicht zur Disposition gestellt werden.„
Weiter heißt es in der Stellungnahme des Beirats: “Kulturlandschaften entwickeln sich und können nicht wie ein Museum erhalten werden. Hier kommt es darauf an, den Spagat zu meistern, einerseits große Teile der organisch gewachsenen Kulturlandschaft als Kulturerbe zu bewahren und sich andererseits neuen Landschaftsformen einer dezentralen Energiewelt nicht zu verschließen. Wenn jedoch die Maßnahmen zur Nutzung alternativer Energieformen einseitig den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes übergeordnet werden und zudem die Verteilung der Anlagen in der Fläche fast ausschließlich von kommerziellen Interessen bestimmt wird, dominieren technische Anlagen das gesamte Landschaftsbild und zerstören in wenigen Jahren unsere über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft. Schon bevor die ersten Windkraftwerke in unserer Heimat gebaut wurden, hat der Naturschutzbeirat eine Konzentration der Anlagen auf nach sorgfältiger Prüfung ausgewiesene Standorte empfohlen. Wir fordern nach wie vor, die Windparks räumlich so anzuordnen, dass sie einem visuell nachvollziehbaren Gestaltungs-prinzip folgen und nicht zufällig über die Landschaft verteilt erscheinen. Obwohl weithin schon vollendete Tatsachen geschaffen wurden, und trotz gegenläufiger Politik der Landesregierung, empfehlen wir, die derzeit geplanten Windradstandorte in einem transparenten Abwägungsprozess zu überprüfen, wobei die konkurrierenden übergeordneten Ziele der Energiewende einerseits und die des Landschafts- und Naturschutzes andererseits gleichgewichtig zu behandeln sind.