Begräbnisse Ausschuss verabschiedet neueFriedhofssatzung
Begräbnisse: Wer selbst abräumt, bekommt Geld zurück

Urnenfelder werden auch in Idar-Oberstein (hier: Weierbach) immer beliebter – sie sparen Pflege, aber auch Platz auf dem Friedhof.

Manfred Greber

Idar-Oberstein. Nach dem Ärger um die Prozessniederlage beim Verwaltungsgericht Koblenz wegen unzulässiger Grabherstellungskosten hat die Stadt Idar-Oberstein ihre Friedhofssatzung überarbeitet. Der Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss verabschiedete die Neufassung, die sich an einer Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes orientiert. Neu sind zum Beispiel Absätze zu anonymen Grabfeldern und „speziellen Wahlgräbern“, womit zum Beispiel Grabfelder für fremde Religionsgemeinschaften gemeint sind – etwa Gräber für stehende Beisetzungen. „So etwas hatten wir noch nie und werden es vielleicht auch nie haben, wir müssen die Möglichkeit aber in der Satzung verankern“, erläuterte Oberbürgermeister Frank Frühauf.

Neu ist auch, dass man nach Ablauf der Ruhezeit (Gräber 30 Jahre, Urnenfelder 20 Jahre – auch das ist neu) die Gräber selbst abräumen kann, dann wird die vorab gezahlte Abräumgebühr rückerstattet. Dieser Punkt war auch Gegenstand des Gerichtsverfahrens im Jahr 2016 gewesen, als sich ein Kläger gegen zu hohe Bestattungsgebühren wehrte – und zum Teil recht bekam. Die Richter bewerteten die Friedhofssatzung damals als fehlerhaft. Die Folge: Bis zum Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung konnten Gebühren nur unter Vorbehalt erhoben werden. Ärger gab es danach aber keinen mehr. Mit der neuen Satzung sollte das Friedhofswesen nun „zukunftsfähig“ sein. Im nächsten Schritt wird nun auch die Friedhofsgebührensatzung neu überarbeitet.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Tot- oder Fehlgeburten können nun ganz offiziell auf den städtischen Friedhöfen beigesetzt werden.
  • Auch wer aus Idar-Oberstein stammt und seine Wohnung aus Gründen der Altenpflege aufgegeben hat, hat einen Bestattungsanspruch.
  • Gewerbsmäßig ohne Zustimmung der Friedhofsleitung oder andere als die eigenen Gräber zu fotografieren, ist verboten.
  • Behindertenbegleithunde sind nunmehr ebenso wie Behindertenfahrräder oder ähnliche Hilfsmittel erlaubt.
  • Särge und Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden, dürfen nicht aus schwer verrottbarem Material sein.
  • Eine Bestattung im Leichentuch kann im Einzelfall aus religiösen Gründen von der Genehmigungsbehörde gestattet werden.

OB Frank Frühauf widersprach Ausschussmitglied Wolfgang Augenstein, der durch die Tendenz zu Urnengräbern und anderen einfacheren Bestattungsformen eine spürbare Kostenersparnis für die Stadt kommen sieht: „Wir haben immer noch 19 Friedhöfe. Bei einer Ruhezeit von 30 Jahren wird es noch lange dauern, bis man da etwas merkt.“ Auch Rasenflächengräber müssten mehrmals im Jahr gemäht werden. Der Rat müsse weiter darüber nachdenken, ob man die Zahl der Friedhöfe nicht doch verkleinern könne und ob man die dereinst angedachten Erweiterungsflächen überhaupt noch benötige.

Von unserem Redaktionsleiter Stefan Conradt

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