Idar-Oberstein. Nach dem Ärger um die Prozessniederlage beim Verwaltungsgericht Koblenz wegen unzulässiger Grabherstellungskosten hat die Stadt Idar-Oberstein ihre Friedhofssatzung überarbeitet. Der Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss verabschiedete die Neufassung, die sich an einer Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes orientiert. Neu sind zum Beispiel Absätze zu anonymen Grabfeldern und „speziellen Wahlgräbern“, womit zum Beispiel Grabfelder für fremde Religionsgemeinschaften gemeint sind – etwa Gräber für stehende Beisetzungen. „So etwas hatten wir noch nie und werden es vielleicht auch nie haben, wir müssen die Möglichkeit aber in der Satzung verankern“, erläuterte Oberbürgermeister Frank Frühauf.
Aktualisiert am 15. Juni 2018 15:34 Uhr
Neu ist auch, dass man nach Ablauf der Ruhezeit (Gräber 30 Jahre, Urnenfelder 20 Jahre – auch das ist neu) die Gräber selbst abräumen kann, dann wird die vorab gezahlte Abräumgebühr rückerstattet. Dieser Punkt war auch Gegenstand des Gerichtsverfahrens im Jahr 2016 gewesen, als sich ein Kläger gegen zu hohe Bestattungsgebühren wehrte – und zum Teil recht bekam.