Mehr als drei Jahre ist es her – es war im November 2018 –, da brachte der Baumholderer Stadtrat eine Allgemeinverfügung auf den Weg, die zu gewissen Zeiten ein Alkoholverbot am Weiherareal vorsah. Nachdem die Verwaltung die Verfügung erlassen hatte, war seitdem zwischen 15 Uhr nachmittags und 8 Uhr morgens der Alkoholkonsum untersagt. Wer dem zuwiderhandelt, muss mit einer Strafe zwischen 20 und 500 Euro und einem Platzverweis rechnen. Diesen Schritt machte das Gremium, um Trinkgelagen und Vandalismus am Weiher einen Riegel vorzuschieben. Und der Plan ging auf. Eine Nachfrage bei der Polizei ein Jahr später zeigte, dass die Vorfälle, bei denen Jugendliche mit Bier oder härteren Getränken aufgefunden wurden, deutlich zurückgegangen waren.
Deshalb hatte die SPD bereits im Sommer den Antrag gestellt, die Allgemeinverfügung zu verlängern. Damals war allerdings noch die Idee im Spiel, die Verfügung so umzuschreiben, dass künftig ausschließlich der Konsum harten Alkohols verboten sei. Immerhin seien am Weiher immer wieder Spaziergänger und Touristen unterwegs, die gern mal ein Bier zu sich nähme, hieß es. Davon rückte die SPD nun wieder ab. Fraktionssprecher Yannick Simon erklärte: „Wir wollen es nicht unnötig verkomplizieren. Praktisch ist es schwer, vor Ort alles zu unterscheiden. Ein generelles Verbot ist schlicht viel einfacher und auch effektiver umzusetzen.“ Angelverein und DLRG hätten ja ohnehin eine Konzession. Simon betonte noch einmal, dass sich die Lage am Weiher deutlich verbessert habe.
Stadtbürgermeister Günther Jung pflichtete seinem Vorredner bei. „Ich kann das bestätigen, die Polizei ebenfalls“, sagte er. „Das Ganze hat sich super gut entwickelt.“ Karlheinz Gisch (FDP) entgegnete, man solle die Allgemeinverfügung auslaufen lassen und beobachten. Wenn sich die Situation verschlimmere, könne man eine neue aufsetzen. Günther Jung sagte, laut Polizei spiele der psychologische Aspekt eine große Rolle. Schlussendlich wurde die Verlängerung der Verfügung vom Stadtrat beschlossen.
Daneben vergab das Gremium den Auftrag zur Änderung des Bebauungsplans im Bereich „Industriegebiet Berschweilerstraße II“ für 6200 Euro an das Büro Kernplan. Wie in der Beschlussvorlage zu lesen ist, beabsichtigt die Stadt, das Gebiet nach Baulandumlegung zu erschließen. 2007 war der Plan, auf einen Investor abgestimmt, entstanden, wodurch die kurze Erschließungsstraße herrührt. Um eine sinnvolle Erschließung und auch Vermarktung vornehmen zu können, muss die Erschließungsstraße verlängert werden.
Wegen der geringen Breite der ausgewiesenen nutzbaren Gewerbefläche (circa 140 Meter) wird eine Ringstraße nicht zu realisieren sein. Es sollen nach dem Willen der Stadt drei bis vier Grundstücke von rund 5000 Quadratmeter entstehen. Die Restfläche muss dann aufgrund der geringen Tiefe kleiner parzelliert werden.
Die Aufteilung der gewerblich nutzbaren Fläche erfolgt, um vermarktbare Grundstücke zu schaffen, ohne vor jedem Teilverkauf eine Vermessung durchführen zu müssen. Die Baufenster werden sich nach Aufteilung über die gesamte Fläche der dann entstehenden Grundstücke erstrecken. Nach derzeitigem Stand bedarf es bei den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan und bei den Emissionskontingenten keiner Überarbeitung.