Bad Kreuznach/Birkenfeld
Aussiedlerprozess geht jetzt in die nächste Runde
dpa-Symbolbild

Bad Kreuznach/Birkenfeld. Bei einer fast unendlich erscheinenden Prozessgeschichte begann in dieser Woche die nächste Runde an der 5. Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach. Es war im Januar 2011, also vor gut viereinhalb Jahren, als es in Birkenfeld zu einer heftigen körperlichen Auseinandersetzung zwischen vier Spätaussiedlern und der Polizei kam, die auf beiden Seiten erhebliche Verletzungen zur Folge hatte.

Von unserem Reporter Jörg Staiber

Der erste Prozess vom August bis November 2012 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein erregte erhebliches Aufsehen, weil die Aussagen der Polizisten und der angeklagten Spätaussiedler sich fundamental widersprachen. Beide Seiten beschuldigten die jeweils andere, mit der Schlägerei angefangen zu haben. Zwei Polizisten traten als Nebenkläger auf, einer von ihnen ist wegen einer posttraumatischen Erkrankung bis heute dienstunfähig geschrieben.

Der Prozess wurde vor dem Jugendschöffengericht verhandelt, einer der Angeklagten war zum Zeitpunkt des Geschehens erst 20 Jahre, weshalb für ihn möglicherweise das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte. Nach elf Verhandlungstagen wurden zwei der Angeklagten zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung und zwei zu Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verurteilt. Alle Verurteilten legten Berufung gegen das Urteil ein, doch zweimal mussten die Berufungsprozesse wegen Erkrankung des vorsitzenden Richters abgebrochen werden.

Der erste Verhandlungstag in Bad Kreuznach wurde bestimmt von den ausführlichen Aussagen von zwei Angeklagten, Vater und Sohn, die sich eingehend zum Geschehen äußerten. Der Sohn hatte nach einer Abschiedsfeier mit seinem Freund, Schwager und Mitangeklagten, der damals ebenso wie er selbst als Berufssoldat bei der Bundeswehr diente und wenige später zum Auslandseinsatz nach Afghanistan abreisen sollte, in angetrunkenem Zustand eine Kneipe in Birkenfeld besucht. Dort kam es zu einem Streit mit anderen Gästen, woraufhin der Wirt die Polizei benachrichtigte. Der Angeklagte fühlte sich seiner Aussage nach bedroht und rief über das Handy Unterstützung herbei.

Im Anschluss kam es vor der Kneipe zu der Auseinandersetzung mit der Polizei. Die beiden Angeklagten, der damals 20-Jährige und sein zur Hilfe geeilter Vater, beschrieben übereinstimmend die Situation so, dass zwei bis drei Polizisten sie aufgefordert hätten, sich mit erhobenen Händen an eine Hauswand zu stellen. Nachdem sie der Aufforderung nachgekommen waren, sei es zum willkürlichen Einsatz von Tränengas, Schlagstock und Fußtritten seitens der Polizisten gekommen. Ein dritter Aussiedler beschrieb in seiner Aussage seine Verletzungen, wegen der er vier Tage im Krankenhaus verbrachte und anschließend noch weitere vier Wochen arbeitsunfähig geschrieben war. Auch danach sei er mehrere Monate dienstuntauglich gewesen.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Mit besonderer Spannung werden für diesen Termin die Aussagen der beiden Polizisten erwartet, die auch als Nebenkläger auftreten. Einer von ihnen wird erstmals vor Gericht aussagen, da er beim ersten Prozess laut ärztlichem Gutachten psychisch nicht dazu in der Lage war.

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