Der sogenannte Akteneinsichtsausschuss soll in der nächsten Zusammenkunft des Verbandsgemeinderates Herrstein-Rhaunen am Donnerstag, 30. September, gegründet werden.
Hintergrund: HFA und Bauausschuss hatten sich bei ihrem gemeinsamen Treffen im Juli in nicht öffentlicher Sitzung nach langer Diskussion dazu entschlossen, das Vergabeverfahren zur Sanierung der Idarwaldschule in Rhaunen aufzuheben. Der Grund dafür ist: Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte mitgeteilt, dass eine fristgerechte Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten bis zum Ende des Jahres nicht gewährleistet werden können. Dies aber wäre notwendig gewesen, um die fest eingeplanten Zuschüsse zu erhalten.
Und so gehen nun 600.000 Euro, die das Land Rheinland-Pfalz für die energetische Sanierung der Idarwaldschule in Rhaunen zur Verfügung gestellt hat, verloren. Mehr noch: Für bisher erbrachte Architektenleistungen fallen Honorarrechnungen an – bisher 44.200 Euro. Zusätzlich muss gegebenenfalls mit Schadensersatzforderungen wegen Aufhebung des Vergabeverfahrens gerechnet werden. Deren genaue Höhe ist allerdings nicht kalkulierbar. Vorsorglich wurden im zweiten Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen 60.000 Euro dafür einkalkuliert.
Die eingangs genannten sechs Fraktionen wollen nun von dem Akteneinsichtsausschuss klären lassen, warum auf den Zuschussantrag aus dem Jahr 2019, zu dem es bereits im September 2019 erste Nachforderungen der Genehmigungsbehörde gab, erst im April 2021 ein Bewilligungsbescheid erteilt wurde. Ein Gesuch auf Fristverlängerung zur Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten ist von der Genehmigungsbehörde ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) abgelehnt worden. „Von der VG-Verwaltung konnte keine nachvollziehbare Begründung dafür geliefert werden, warum sich die Bewilligung des Zuschussantrages über einen Zeitraum von mehr als 20 Monaten hinausgezogen hat“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen.
Auch habe die VG-Verwaltung nicht aufklären können, warum in den Ausschreibungen der Fertigstellungstermin mit Kalenderwoche 6/22 angegeben worden ist. „Aus Antworten auf schriftliche Anfragen des VG-Ratsmitglieds Alfons Klingels (Pro Hunsrück) ergaben sich widersprüchliche Angaben der beteiligten Behörden beziehungsweise des beauftragten Architekturbüros“, heißt es weiter in dem schriftlichen Antrag. Aus Sicht der beantragenden Fraktionen erscheine eine Aufarbeitung des gesamten Antrags- und Bewilligungsverfahrens sowie des sämtlichen Schriftverkehrs in dieser Angelegenheit dringend erforderlich. Diese Aufgabe soll einem „zeitlich befristeten und nur für die Aufgabe einzusetzenden Akteneinsichtsausschuss übertragen werden“.
„Ein solcher Ausschuss ergibt Sinn“, konstatierte Bürgermeister Uwe Weber. Allerdings bat er schon jetzt darum, nicht nur bei der VG-Verwaltung die entsprechenden Akten einzusehen, sondern sich auch um die Unterlagen der anderen drei involvierten Institutionen – Architekturbüro, Kreisverwaltung und ADD – zu bemühen. Der Ausschuss müsse hoffen, dass diese Stellen ihre Akten freiwillig überlassen – eine Pflicht dazu bestehe nicht. Nur so könne sich der Ausschuss ein Gesamtbild machen. „Das ist genau so geplant“, versicherte Gerd Böhnke (Pro Hunsrück) der den Antrag verlesen hatte.