Deshalb war auch die Zuhörerresonanz bei der aktuellen Sitzung der Lokalpolitiker größer als gewohnt. In zwei Tagesordnungspunkten ging es nämlich um den prozentualen Kostenanteil, den die Ortsgemeinde beim geplanten Ausbau der Brüchelstraße in Hoppstädten und der Straße „Zum Sportplatz“ in Weiersbach übernehmen wird. Die Entscheidung war für die Anlieger der beiden betreffenden Straßen deshalb von großem Belang, weil sie abzüglich des Gemeindeanteils die restlichen Kosten der jeweiligen Vorhaben schultern müssen. Für die Bemessung der zu zahlenden Anliegerbeiträge spielen zum Beispiel die Länge der Straßenfront vor dem jeweiligen Haus, die Grundstücksgröße oder auch die Geschosszahlen bei der Berechnung eine Rolle.
Grundsätzlich gilt dabei die Formel: Je höher der Kostenanteil der Gemeinde ist, umso geringer ist der Anteil der Anlieger. Bei der Prozentfestsetzung nahm der Rat vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verkehrsbelastung allerdings eine Differenzierung vor. Der beabsichtigte Ausbau der Brüchelstraße in Hoppstädten auf einer Länge von rund 110 Meter soll laut Entwurfsplanung und Kostenermittlung durch das planende Ingenieurbüro Petry mit 237.000 Euro plus 48.000 Euro für Planungs- und Vermessungskosten zu Buche schlagen. Die Fahrbahn wird danach eine Breite von 5,50 Meter haben. Beidseitig wird der Gehweg mit Betonsteinpflaster erneuert. Ein Zuschuss aus dem Investitionsstock des Landes in Höhe von 60.000 Euro ist bewilligt. Die Verbandsgemeindewerke Birkenfeld werden zudem die Wasserleitung erneuern, was mit Kosten von etwa 65.000 Euro laut VG-Werke veranschlagt ist. Die letztgenannten Aufwendungen werden bei der Berechnung der Anliegerbeiträge aber nicht berücksichtigt.
Stark frequentierter Zufahrtsweg
Die Brüchelstraße ist keine reine Wohnstraße. Sie stellt eine Verbindung von der Saarstraße (L 169) zum Wohngebiet „Brüchelwiesgen“ mit 106 Bauplätzen im Rothenweg und dem Nordweg dar. Die Brüchelstraße wird zudem als Zufahrt zum Friedhof und zur Schulstraße mit Grundschule, Gemeindezentrum und Feuerwehr genutzt. Bei der Festsetzung des Gemeindeanteils lehnte sich der Rat des Doppelorts an die Richtwerte an, die sich an der aktuellen Rechtsprechung und an der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz orientieren.
Demnach gehört die Brüchelstraße zur Fallgruppe D. Das sind nach Definition Straßen mit „ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr“. Für solche Straßen gilt beim Gemeindeanteil ein Richtwert von 70 Prozent. Davon können die kommunalen Entscheidungsträger aber je nach örtlichen Gegebenheiten um bis zu 5 Prozentpunkte abweichen. Von diesem Recht machten die Lokalpolitiker Gebrauch. Die Gemeindeverwaltung um Bürgermeister Peter Heyda (SPD) und seine drei Beigeordneten hatte in der Beschlussvorlage vorgeschlagen, dass die Gemeinde beim Ausbau der Brüchelstraße einen Anteil von 75 Prozent übernehmen sollte, sodass die Anlieger die restlichen 25 Prozent schultern müssten. Für die Annahme dieses Vorschlags plädierte unter anderem SPD-Fraktionssprecher Manfred Werle, da die Kosten für die einzelnen Anlieger etwas abgemildert würden. Das aus drei Fraktionen (SPD, CDU, FWG) bestehende Gremium folgte anschließend einstimmig dem Vorschlag der Gemeindespitze.
290.000 Euro teure Sanierung
Etwas ausführlicher wurde über den kommunalen Anteil beim Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ in Weiersbach diskutiert. Diese soll in einem ersten Bauabschnitt auf einer Länge von 171 Metern saniert werden. Dort liegen die Gesamtkosten bei etwa 242.000 Euro plus 48 000 Euro Planungskosten. Aus dem Investitionsstock gibt es einen Zuschuss in Höhe von 53.000 Euro. Auch dort wird die Wasserleitung für 120.000 Euro durch die VG-Werke erneuert. Die Straßenbeleuchtung wird komplett modernisiert. Die Asphaltfahrbahn soll in der Regel eine Breite von 4,20 Meter haben, in einem Kurvenbereich gibt es allerdings eine Einengung. Der Neubau eines durchgehenden Gehweges ist aber aufgrund der Grundstücksverhältnisse nicht möglich.
Die Straße „Zum Sportplatz“ in Weiersbach ist eine Anliegerstraße. Sie wird aber oftmals von ortsfremden Autofahrern und wegen Arbeiten im Neubaugebiet „Bohnengarten“ zurzeit teils auch von schweren Lkws genutzt. Die Verwaltung hatte einen Gemeindeanteil im unteren Bereich der Fallgruppe B vorgeschlagen. Laut Definition handelt es sich dabei um Straßen mit „erhöhtem Durchgangsverkehr, aber noch überwiegend Anliegerverkehr“. Somit stand für die Festsetzung des Gemeindeanteils eine Spanne von 35 bis 45 Prozent zur Debatte.
CDU-Sprecherin Claudia Feis erklärte, dass sie zu einem Anteil in Höhe von 35 Prozent tendieren würde, da ja normalerweise kein Lkw-Verkehr zu verzeichnen sei. Ihre Fraktionskollegen dürfen in dieser Sache aber frei entscheiden, betonte sie ausdrücklich. In der SPD-Fraktion sei man sich einig, „den höchstmöglichen Satz, also 45 Prozent, anzusetzen“, erklärte anschließend Manfred Werle. Edmund Schulz von der CDU meinte, dass eine erhöhte Verkehrsbelastung für die Straße „Zum Sportplatz“ bestehe. Denn wer beispielsweise bei Google Maps nachschaue, könne erkennen, dass der ortsfremde Verkehr über den unteren Teil der Straße in Richtung Baugebiet und Sportplatz gelotst werde.
Gemeinde übernimmt 45 Prozent
Auch Klaus-Peter Lauer (FWG) betonte: „Für die Anwohner ist ihr Straßenabschnitt gefühlt eine Durchgangsstraße.“ Er schlug deshalb vor, dort für den Gemeindeanteil den Höchstsatz in Fallgruppe B plus 5 Prozent anzusetzen, was insgesamt 50 Prozent bedeutet hätte. Heiko Weber (SPD) merkte anschließend an, dass es sinnvoll sei, den Weg zur Anlage des SV Weiersbach so auszuschildern, dass der ortsfremde Verkehr nicht den unteren Teil der Straße „Zum Sportplatz“ nutzt. Schlussendlich legte der Rat mit zwölf Jastimmen und einer Neinstimme bei zwei Enthaltungen fest, dass die Gemeinde einen Anteil von 45 Prozent übernehmen wird. Somit beteiligen sich die Anlieger mit einem Anteil von 55 Prozent an diesem Projekt.