In dem Antrag von Frederik Grüneberg wurde nicht nur die Wiedereinschaltung der Lampen entlang der Bundesstraße in der Innenstadt gefordert, sondern auch für jene in den Gewerbe- und Industriegebieten.
Am 29. September 2022 hatte der Stadtrat unter dem Eindruck der steigenden Energiepreise aufgrund der Verordnung des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung einstimmig beschlossen, die Straßenbeleuchtung auf der Nahe-Hochstraße ebenso wie in den Außenbereichen auszuschalten in der Zeit von 22.30 Uhr bis 5 Uhr morgens – es sei denn, Sicherheitsaspekte sowie Verkehrssicherungspflichten stünden dem entgegen. Daraufhin wurden 371 der insgesamt 451 Leuchten abgeschaltet.
Es erreichten ihn immer wieder Beschwerden vor allem, aber nicht nur älterer Mitbürger über die mangelnde Ausleuchtung – gerade in der jetzigen unübersichtlichen Baustellensituation: „Das treibt die Menschen um, sie haben ein unsicheres Gefühl“, berichtete Grüneberg.
Michael Schmolzi: Lieber Flutlichtmasten gefördert
Tiefbauamtsmitarbeiter Siegfried Platz erläuterte, dass es keine Beleuchtungspflicht für die Nahe-Hochstraße gebe: „Autos haben alle Licht.“ Derzeit sei unklar, ob die Beleuchtung noch funktioniere, es handele sich um ein komplexes System, dass man nach zwei Jahren nicht einfach so wieder einschalten könne wie die Wohnzimmerbeleuchtung. Er schätzt, dass die OIE, die damit beauftragt werden müsste, mehrere Tage für diesen Test bräuchte, was mehr als 10.000 Euro kosten könnte. Wie viele Leuchten jetzt noch funktionierten, sei schwer zu sagen. Es sei auch nicht ohne weiteres, wie von Grüneberg angeregt, nur noch jede zweite oder dritte Leuchte anzuschalten. Das sei vor 40 Jahren nicht vorgesehen gewesen. Wenn man das möchte, müssten wohl auch die Kabel erneuert werden.
Der ebenfalls von Grüneberg angeregte Austausch der Glühbirnen durch LEDs sei im Gange: Von den insgesamt 5610 Leuchten im Stadtgebiet seien rund 1900 bereits umgerüstet – die rund 450 entlang der Nahehochstraße noch nicht. Bürgermeister Friedrich Marx erinnerte an den Sinn der Entscheidung vom Herbst 2022: „Mit der Abschaltung sparen wir mehr als 35.000 Euro pro Jahr.“
Michael Schmolzi (LUB) zeigte sich empört über den CDU-Antrag ohne Gegendeckungsvorschlag. Bei der Verteilung der Kipki-Mittel hätte man den Austausch der städtischen Lampen auf LED leicht angehen können – aber da habe man ja lieber „Sportvereine und ihre Flutlichtmasten“ bedient. Er sieht keine Risiken für nächtliche Autofahrer auf der Naheüberbauung: „Das ist reine Aufmerksamkeitshascherei.“ Auch Eduard Erken (Grüne) sieht kein Gefährdungspotenzial, zumal die Kreuzungsbereiche ja durch die Kronleuchter weiterhin großzügig ausgeleuchtet sind: „Ich sehe hier keinen Grund, Geld auszugeben, das anderswo dringend gebraucht wird.“
Steffen Schneider: Verwaltung handelt grob fahrlässig
Auch Moritz Forster (SPD) sieht keine Dringlichkeit: „Aber die Infrastruktur vergammeln zu lassen, ist natürlich auch keine Option.“ Anlassen oder abschalten? Das sei „eine emotionale Frage.“ Er habe bei einer Umfrage in der Kantine des Klinikums festgestellt, dass die Meinungen „etwa 50:50“ liegen. Er erinnerte: Damals habe man unter dem Eindruck der Energiekrise auch entschieden, die Raumtemperatur in den Büros der Stadtverwaltung herunterzuregeln – „das haben wir rückgängig gemacht, und da hat ja auch niemand nach einem Deckungsvorschlag gefragt...“
CDU-Ratsmitglied Steffen Schneider warf der Verwaltung „grobe Fahrlässigkeit“ vor, als sie das Lampensystem ohne Wartung und Sicherung sich selbst überlassen habe. Antwort des Tiefbauamtes: „Das haben Sie hier so entschieden...“ Frank Schnadthorst (Freie Wähler) regte an, das Augenmerk nicht auf die Naheüberbauung, sondern auf jene dunkle Ecken im Stadtgebiet zu richten, wo eine besser Ausleuchtung tatsächlich wichtig wäre. Er fragte an, ob man die überzähligen Leuchten von der Nahe-Hochstraße nicht einfach anderswo aufstellen könnte.
Am Ende stimmten 20 Ratsmitglieder gegen den Antrag Grünebergs, 13 waren dafür, zwei enthielten sich. Der Zusatzantrag, die Beleuchtung beziehungsweise die Kosten für eine solche Aktion zu prüfen, war mit dem ursprünglichen Antrag verknüpft und wurde entsprechend ebenfalls abgelehnt.