Zusätzlich zu den bisherigen Hotlines wurden regionale Rufnummern geschaltet: Agentur für Arbeit Bad Kreuznach, Telefon 0671/850.696, sowie montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr die Jobcenter Idar-Oberstein, Telefon 06781/568 50 oder 06781/568 53 00, und Birkenfeld, Telefon 06782/993 00 oder 06782/993.030. Unter diesen Nummern können Termine für unerlässliche persönliche Vorsprachen vereinbart, aber auch andere Fragen und Anliegen geklärt werden. „Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein“, so die Agentur für Arbeit.
Wer einen Antrag stellen möchten, sollte entweder ein ein formloses Schreiben in den Hausbriefkasten einwerfen oder eine E-Mail mit einer Telefonnummer für mögliche Rückrufe an eine der folgenden Adressen senden an die Adressen idar-oberstein.113- eingangszone@arbeitsagentur.de, jobcenter-birkenfeld.idar-oberstein@jobcenter-ge.de oder jobcenter-birkenfeld.birkenfeld@Jobcenter-ge.de
Für die Antragstellung und sonstige Mitteilungen können auch die Formulare auf der Seite www. arbeitsagentur.de/arbeitslos- arbeit-finden/download-center-arbeitslos genutzt werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Kunden müssen diese Termine nicht absagen, sie sollten diesbezüglich auch nicht anrufen. Es entstehen keine Nachteile, wenn jemand nicht persönlich vorspricht. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
Die Agentur für Arbeit bittet auch darum, ihre Onlineportale zu nutzen: Anträge auf Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices sowie Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit, aber auch aktualisierte Informationen beispielsweise zu Kurzarbeitergeld finden sich dort ebenfalls. Falls in akuten Notfallsituationen eine persönliche Vorsprache in Verbindung mit einer umgehenden Leistungsauszahlung ausnahmsweise notwendig sein sollte, bietet das Jobcenter beispielsweise über das Auszahlungsverfahren Cash-BA kurzfristige Lösungsmöglichkeiten.
Das Agentur für Arbeit betont, dass die Leistungsgewährung ist sichergestellt ist, auch wenn Termine entfallen und persönlicher Kontakt kaum möglich ist. Dadurch entstehen keine finanziellen Nachteile. „Die Versorgung aller, die auf Geldleistungen von Jobcenter und Arbeitsagentur angewiesen sind, ist sichergestellt. Dies und der Schutz Ihrer Gesundheit haben für uns absolute Priorität“, so die Agentur in einer Pressemitteilung.