Idar-Oberstein/Bad Kreuznach. Das, was sich am 15. Juli 2020 am Obersteiner Bahnhof ereignete, ist weder aufsehenerregend noch spektakulär, doch den 41-Jährigen, der diese Straftaten begangen hatte, werden sie noch einige Zeit beschäftigen. Vom Amtsgericht Idar-Oberstein wurde er im Sommer zu fünf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen ging der Angeklagte in Berufung. Die war jetzt am Landgericht.
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Die Tat räumte er zwar ein, er wollte aber eine Bewährungsstrafe. Es kam anders: Die Berufung wurde verworfen, keine Bewährung also. Aber er kommt in eine mehrmonatige stationäre Therapie wegen seiner Drogensucht. „Darin sehen wir die einzige Lösung“, erklärte Richter Carsten Poetsch, der Vorsitzende des Schöffengerichts, in seiner Urteilsbegründung.