Und eigentlich wollten die Besitzer schon längst bauen. Doch dann kamen ihnen die Festsetzungen im bisherigen Bebauungsplan in die Quere: Die Drempelhöhe – also die senkrechte Verlängerung der Außenwand an der Traufseite eines Hauses bis unter das Dach, auf der die Dachkonstruktion aufgelegt wird – entsprach nicht mehr den Vorgaben. „Früher wurde meist noch mit einem Keller gebaut, das ist heute so nicht mehr der Fall“, erläutert Ortsbürgermeister Michael Reis. Daher wurden die Bauanträge der Bauwilligen nicht genehmigt und die Gemeinde aufgefordert, für das Neubaugebiet ihren Bebauungsplan anzupassen.
Drempelhöhe musste geändert werden
Dies wiederum zog sich etwas hin, nachdem der Sachbearbeiter der Bauabteilung überraschend verstorben war und eine Nachbesetzung erst vorgenommen werden musste. „Wir hatten uns im März schon verständigt, dass wir die Vorgabe auf 1,60 Meter ändern und die bisher zugelassenen 75 Zentimeter streichen“, sagte Reis.
Hierfür hatte das Büro Kern Plan einen neuen Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet und diesen dem Rat vorgelegt. Nun ging es um den formalen Satzungsbeschluss und die damit verbundene Offenlage, bevor die Änderung des Bebauungsplans Rechtskraft erhalten kann. Erst danach können die Bauanträge erneut beim Kreisbauamt zur Genehmigung vorgelegt werden. So beschloss der Rat diese Änderung des Bebauungsplans auch ohne Diskussion einstimmig und gab sein Plazet, den geänderten Bebauungsplan nun auszulegen und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden auf elektronischem Wege anzuschreiben und bei Einwänden Stellungnahmen zu erbitten.
Anpassung der Auftragssummen für direkte Vergaben durch den Ortschef
In einem weiteren Punkt diskutierte der Gemeinderat über eine Änderung in der Hauptsatzung, um Ortsbürgermeister Michael Reis bei den laufenden Arbeiten am Dorfgemeinschaftshaus mehr Spielraum bei Anschaffungen zu geben. Bislang war wie in den meisten Orten der VG die Obergrenze für die freihändige Vergabe von Aufträgen ohne Ratsbeschluss auf 1000 Euro gedeckelt. Da dies bei Maßnahmen kaum noch greift, hatte der Rat bereits in der vorangegangenen Sitzung über eine Anhebung gesprochen. Die Frage war nur noch, ob man bei einer Anhebung auf 3000 Euro von einem Nettobetrag, der Bruttosumme oder dem Buchungswert aller Kosten einer Maßnahme, also beispielsweise zusätzliche Frachtkosten, spreche, erklärte Reis.
Hierfür war Büroleiter Achim Specovius in die Sitzung gekommen, um allen Ratsmitgliedern die Rahmenbedingungen noch einmal zu erläutern. „Wir hatten vor 25 Jahren 5000 DM oder 2500 Euro in der Satzung stehen, das wurde dann später auf 1000 Euro in den meisten Gemeinden vereinheitlicht“, berichtete er. Doch die Höhe der vom Bürgermeister in Absprache mit den Beigeordneten festgelegten Summe – ohne den Rat jedes Mal in einer Sitzung zu beteiligen –, obliege allein der Entscheidung des Rates.
Der Erste Beigeordnete Oliver Heidenreich erinnerte an den Kauf der neuen Küchenmaschine, über die der Rat befinden musste, weil sie mehr als 1000 Euro kostete. Schlussendlich stimmten die Ratsmitglieder einstimmig für eine Anhebung der vom Ortschef zu vergebenden Aufträge bis zu einer Gesamtsumme von 3000 Euro in der Schlussrechnung.