Messerstecherei in Baumholder
Angeklagter soll für vier Jahre ins Gefängnis
Symbolbild
Volker Hartmann. Volker Hartmann/dpa

Die Staatsanwältin sieht im Fall der Messerstecherei in Baumholder einen „freiwilligen Rücktritt vom Tötungsversuch“. Damit ist der Tatvorwurf Mord vom Tisch. Oberstaatsanwältin Nicole Frohn plädierte folgerichtig auf gefährliche Körperverletzung.

Lesezeit 4 Minuten
Es zeichnete sich bereits in den bisherigen vier Verhandlungstagen gegen einen 43-jährigen Deutsch-Russen ab, dass die Anklage wegen versuchten Mordes nicht zu halten sein wird: Im Zweifel für den Angeklagten. Und solche gab es reichlich. Dafür hatten Täter, Opfer und Zeugen ausreichend gesorgt… In seiner ersten Einlassung zum Tatgeschehen überhaupt berichtete der Angeklagte, dass er von Aalen in Baden-Württemberg, seinem damaligen Wohnsitz, aus ...

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