Landgericht Bad Kreuznach
Angeklagter gesteht Tötung seiner Freundin im Streit
Für das Verfahren gegen einen 32-jährigen Idar-Obersteiner, der seine Freundin getötet haben soll, sind noch weitere fünf Verhandlungstage angesetzt.
Hans-Jürgen_Wege. picture-alliance/ dpa/dpaweb

Ein 32-Jähriger aus Idar-Oberstein soll am 27. September 2024 seine Freundin im Streit getötet haben. Die Leiche der Frau war am 28. September von einem Passanten an der Hauptstraße in Idar-Oberstein nahe der Kläranlage entdeckt worden. 

Am 28. September vergangen Jahres entdeckte ein Passant in Idar-Oberstein unterhalb eines Steilhangs an der Hauptstraße in Idar-Oberstein nahe der Preußischen Brücke die Leiche einer Frau. Der Lebensgefährte des Opfers, ein 32-Jähriger aus Idar-Oberstein, muss sich nun wegen Totschlags vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten.

Gewürgt und viermal in den Hals gestochen

Was bisher über die Tat bekannt ist, verlas Staatsanwältin Patrizia Richter in der Anklageschrift. Am Morgen des 27. September sollen sich der Angeklagte und seine 21-jährige Lebensgefährtin in der Wohnung der Frau heftig gestritten haben. Dabei soll der 32-Jährige so in Wut geraten sein, dass er die Partnerin am Hals packte und bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Anschließend soll der Angeklagte der Frau viermal mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Dabei wurde die Drosselvene geöffnet, das Opfer erlitt eine Gasembolie und verstarb schnell.

Der Angeklagte soll die Wunden mit einem orangefarbenen Handtuch verbunden und mit Klebeband verschlossen haben. Danach soll er auch die Hand- und Fußgelenke der Frau mit Klebeband zusammengebunden und die Leiche zu dem Steilhang in der Nähe der Kläranlage gebracht und hinuntergeworfen haben. Am ersten Verhandlungstag legte der Angeklagte über eine Erklärung seines Verteidigers Martin Säzler ein Teilgeständnis ab. Er schildert den Ablauf so, dass er mit der Freundin an diesem Morgen in einen erbitterten Streit geriet.

Beschimpft und aus dem Fenster gespuckt

Sie soll ihn mit sexuell herabwürdigenden Bezeichnungen beschimpft haben. Daraufhin habe er mit seinem Sohn die Wohnung verlassen, sei dann noch einmal zurückgekehrt, um allein mit der Partnerin zu reden. Die Frau habe sich aber nicht beruhigt, weshalb er wieder nach draußen ging. Dann habe die Freundin aus dem geöffneten Fenster heraus versucht, ihn und seinen Sohn zu bespucken. „Ich wollte mit ihr reden und erklären, dass die ständigen Streitereien meinen Sohn belasten, er war schon auffällig geworden“, heißt es in der Erklärung, warum er dann erneut in die Wohnung zurückging.

Die Freundin habe weiter gestritten, dann habe er sie am Hals gepackt und mit einem Messer zugestochen. Als die Partnerin zu Boden gefallen sei, habe er das Klopfen eines Nachbarn gehört. Dann habe er die Wohnung verlassen. Zu den weiteren Vorwürfen der Staatsanwaltschaft machte der Angeklagte keine Angaben. Aus Sicht der Mutter hat den Angeklagten und das Opfer eine Hassliebe verbunden. Der 32-Jährige habe sich in der Beziehung zu ihrer Tochter sehr wechselhaft verhalten. Sie beschrieb ihn teils als zugeneigt, teils als aggressiv im Umgang mit dem Opfer, seine Laune habe oft von jetzt auf gleich umgeschlagen.

Die Freundin beim Jugendamt angeschwärzt

Sie beschuldigte ihn auch, dass er ihre Tochter, die im Januar 2024 ein Mädchen geboren hatte, mehrmals beim Jugendamt wegen ihres Drogenkonsums und ihres Umgangs mit dem Baby angeschwärzt habe. Ihre Tochter habe ihr berichtet, dass der Angeklagte einmal die Hand gegen sie erhoben habe und, dass sie durch die Ohrfeige eine Treppe hinuntergestürzt sei.

Bei einem Besuch habe sie erlebt, dass ihre Tochter, die an diesem Abend bei ihrem Freund übernachten wollte, mitten in der Nacht mit dem Baby vor der Tür stand. Der 32-Jährige habe sie rausgeworfen, als es Streit gab, erklärte sie. Versuche, sich mit dem Angeklagten auszusprechen, seien gescheitert, erklärte die Zeugin weiter. Wie sie angab, benahm sich der 32-Jährige dabei wie ein verstocktes Kind, schwieg oder ging wortlos weg. Manchmal sei er auch aggressiv geworden.

Beim Essen über Tötung gesprochen

Andererseits schilderte die Mutter auch positives Verhalten des Angeklagten, etwa wenn ihre Tochter mit dem Baby überfordert war. Durch die Tat an ihrer Tochter ist die Zeugin, die freimütig zugab, Hasch zu konsumieren, psychisch außerordentlich belastet. „Wenn ich meinen Gedanken freien Lauf lasse, ist das Gericht zu klein“, beantwortete die Mutter eine Frage der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz. Eine Entschuldigung des Angeklagten im Gerichtssaal wollte die Zeugin nicht annehmen.

Einem Mitgefangenen in der Haftanstalt gegenüber hat der Angeklagte von der Tat erzählt. Der Zeuge war befremdet darüber, dass der 32-Jährige die Tötung unbewegt von Reuegefühlen schilderte. „Einmal hat er darüber gesprochen und dabei ein Brot gegessen“, berichtete der Zeuge. Der Angeklagte hatte dem Mithäftling berichtet, dass er nach der Tat mit seinem Sohn nach Hause fuhr und Fernsehen schaute. Am Abend oder am folgenden Morgen sei er in die Wohnung der Freundin und habe die Leiche in seinem Anhänger zur Kläranlage gebracht.

Tatablauf unterschiedlich geschildert

Auf dem Weg dorthin sei ihm die Polizei entgegengekommen, und er habe schon seine Entdeckung befürchtet. Seinem Mitgefangenen soll der Angeklagte zunächst berichtet haben, dass er die Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann ein Messer aus der Küche geholt hat, mit dem er drei- bis viermal in den Hals der Frau stach. Später habe er behauptet, das Messer habe schon neben der Frau gelegen. Das Verfahren wird am 7. April fortgesetzt.

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