Eigentumsverhältnisse müssen zuerst geklärt werden
Anbau DGH Berschweiler: Planskizze wurde vorgestellt
Mit dieser Planskizze zeigte sich der Berschweilerer Gemeinderat einverstanden. Bevor es an die Umsetzung geht, müssen allerdings erst die Eigentumsverhältnisse im Bezug auf das Gebäude geregelt werden.
Volker Gutendorf

Berschweiler. Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Rat der Gemeinde in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr zu bewältigen. Im Mittelpunkt der Zusammenkunft standen dabei drei große Vorhaben zur kurz- und mittelfristigen Weiterentwicklung der 550-Seelen-Gemeinde: Es ging um die Bebauungspläne für eine geplante Freiflächenfotovoltaikanlage und das Neubaugebiet „Auf Bechelsgraben“ sowie um einen geplanten An- und Umbau des Dorfgemeindehauses.

Der Rat hatte bereits in einer Sitzung im Februar 2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Berschweiler“ beschlossen. Aufgrund mittlerweile geänderter Planungsabsichten muss der ursprüngliche Geltungsbereich jetzt angepasst und ein Verfahrenswechsel in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt werden.

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