In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats brachte das Heimbacher Ratsmitglied, Josef Sesterhenn (CDU), eine Anfrage zum Bau des Hochbehälters des Wasserzweckverbands am Heimbacher Sportplatz vor. Sesterhenn wollte wissen, inwieweit im Vorfeld der Baumaßnahme bekannt gewesen sei, dass Teile des Erdreichs kontaminierter Abraum gewesen seien und ob dies zu Verzögerungen bei der Baumaßnahme geführt habe. Er wollte von VG-Bürgemeirster Bernd Alsfasser wissen, ob die Entsorgung von bis zu 3500 Tonnen Erdreichs der Gemeinde oder VG zusätzliche Kosten verursache und ob man einen Verursacher ermitteln könne.
Bernd Alsfasser griff die Anfrage auf und erläuterte, dass der Bau des Hochbehälters grundsätzlich vom Wasserzweckverband ausgeführt werde, die VG über ihre Werke nur die Durchführung überwache. Dies wiederum sei seit jeher geübte Praxis. Zu dem kontaminierten Erdreich berichtete Alsfasser, dass dies vor Beginn der Maßnahme bekannt gewesen sei und auch in den Bodengutachten bestätigt wurde. Daher sei die fachgerechte Entsorgung von vornherein in der Ausschreibung der Maßnahme inbegriffen gewesen. Daher könne man nicht von Mehrkosten sprechen. Die Baumaßnahme des Zweckverbands sei vorab schon mit 960.000 Euro veranschlagt worden.
Zur Herkunft des belasteten Erdreichs verwies Alsfasser auf einen Ausbau der Landesstraße 347 zu Beginn der 1990er-Jahre. Damals sei die Landesstraße in der Ortsdurchfahrt erneuert worden und anhand der Protokolle aus den Gemeinderatssitzungen ersichtlich sei, dass der Gemeinderat 1991 unter dem damaligen Ortsbürgermeister Klaus-Otto Schmidt mit dem Landesbetrieb Mobilität übereingekommen sei, einen Teil des Abraums von der Straße unterhalb des Sportplatzes abzulagern und auf dem Parkplatz einzubauen. Sowohl Schmidt als auch der damalige Vorsitzende des SV Heimbach und Ortsbeigeordnete, Karl Kaboth, seien in das Vorhaben eingebunden gewesen, erklärte Alsfasser.
Als Bernd Alsfasser 1992, damals noch für die SPD, erstmals zum Heimbacher Ortsbürgermeister gekürt wurde, sei die Maßnahme bereits ausgeführt gewesen. 1993 habe es eine erste Anfrage zu dem Einbau der Reste aus dem Straßenbau im Ortsgemeinderat gegeben, die die Rechtmäßigkeit des Einbaus des Aushubs hinterfragte. „Als der Aushub verbaut wurde, lag keine Genehmigung vor, diese hat der SV Heimbach damals nachträglich bei der Kreisverwaltung beantragt“, sagte Alsfasser. Somit sei der zeitliche Verlauf dokumentiert worden. Allerdings seien die meisten der damals handelnden Personen auf Heimbacher Seite inzwischen verstorben, erklärte der VG-Chef weiter. Daher sei die Frage nach einer Haftung nicht zu beantworten, sagte Alsfasser abschließend und kündigte an, auch die Protokolle der Heimbacher Ratssitzungen zu dem Sachverhalt den Unterlagen zur Sitzung des VG-Rats beizufügen.