Im BIR-Kreis sind in den nächsten Tagen zwei Bereitschaftszentralen besetzt - Bittbrief der KV an niedergelassene Mediziner sorgt für Kritik
Ärzteobfrau erwartet keine Überlastung: Medizinische Versorgung gewährleistet
Karoline Hautmann-Strack​
Hautmann-Strack​

Droht den beiden Ärztlichen Bereitschaftspraxen (ÄBP) im Klinikum Idar-Oberstein und in der Birkenfelder Schneewiesenstraße 20 zwischen Weihnachten und Neujahr eine Überlastung, sodass in dieser Zeit womöglich „eine adäquate medizinische Versorgung der Patienten nicht möglich ist“?

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Ein aktuelles Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat in der Ärzteschaft im BIR-Kreis „für großen Unmut gesorgt“, sagt Obfrau Dr. Karoline Hautmann-Strack. Einen Grund zur Beunruhigung müsse die Bevölkerung aber nicht haben, betont sie.

Im mit Datum vom 13. Dezember verfassten Brief der KV wird über die Besetzung der ÄBP in Idar-Oberstein und Birkenfeld vom 23. Dezember bis zum 2. Januar informiert. In den Bereitschaftspraxen werden Patienten versorgt, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte zum Beispiel bei starker Erkältung mit Fieber, Brechdurchfall oder starken Bauchschmerzen medizinische Hilfe benötigen. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden oder Verletzungen sollte immer der Notruf unter der Nummer 112 alarmiert werden, so der grundsätzliche Hinweis der KV.

ÄBP im Klinikum permanent offen

Die ÄBP im Klinikum Idar-Oberstein ist ab Freitag, 23. Dezember, 16 Uhr, rund um die Uhr bis Montag, 2. Januar, 7 Uhr, besetzt. In der Bereitschaftspraxis Birkenfeld sind von Heiligabend bis Sonntag, 1. Januar, jeweils von 9 bis 23 Uhr Mediziner anwesend. „Ich habe mich am Mittwoch noch einmal bei Dr. Axel Brust, dem Leiter beider ÄBP, rückversichert. Demnach sind an beiden Standorten alle Dienste vergeben“, sagt Hautmann-Strack.

Gleichwohl hatte die Kassenärztliche Vereinigung in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass es in der Region Nahe zu einer Überlastung der ÄBP kommen könne. Deshalb wurden die niedergelassenen Ärzte darum gebeten, insbesondere zwischen den Feiertagen (also vom 27. bis zum 30. Dezember), „zusätzlich zur Öffnung der Bereitschaftspraxen auch eine persönliche Vertretung untereinander zu gewährleisten“.

In dieser Zeit haben die Arztpraxen in der Regel geschlossen, was auch in diesem Jahr so sein wird. „Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass dann eine Praxis geöffnet hätte“, sagt die Obfrau zur Lage im Nationalparklandreis. Die KV kann auf Anfrage unserer Zeitung ebenfalls nicht konkret beantworten, welche und ob überhaupt Arztpraxen im Landkreis zwischen dem 27. und dem 30. Dezember geöffnet haben. „Das erfahren Patienten entweder direkt von den Praxen oder über deren Anrufbeantworter“, heißt es seitens der Pressestelle der KV.

Der Aufruf aus Mainz stößt bei einigen Medizinern auf deutliche Kritik. Einer davon ist der Birkenfelder Hausarzt Dr. Mathias Hoebbel. „Der KV fällt jetzt also ein, dass die Versorgung zwischen den Jahren ein Problem darstellen könnte“, sagt er mit sarkastischer Note. Eine kurzfristige Öffnung von Arztpraxen in der Woche zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr sei für ihn und viele Kollegen „gar nicht planbar“. Man müsse auch bedenken, dass dafür das Personal fehle. „Zum Beispiel sind ja auch die Arzthelferinnen in Urlaub“, sagt Hoebbel.

Hautmann-Strack sieht die Sache etwas anderes. Für die Kritik ihrer Kollegen am Schreiben der KV hat sie Verständnis. „Denn darin wird eine Gefahr heraufbeschworen, die aus meiner Sicht gar nicht besteht“. Es sei aktuell zwar so, dass eine zunehmende Zahl an Patienten mit Grippe und Infektionen im Nasen-Rachen-Raum zu beobachten sind, aber sie gehe davon aus, dass deren Versorgung durch die beiden ÄBP mit ihren komplett besetzen Diensten gewährleistet sein wird.

„Ich bin selbst am 27. Dezember für den Fahrdienst bei der ÄBP eingeteilt und kann mir somit selbst ein Bild über die Situation machen“, sagt die Obfrau aus Idar-Oberstein. Sollte tatsächlich in den Bereitschaftszentralen „Not am Mann herrschen, wird es sicher möglich sein, dass wir uns in der Ärzteschaft auf dem kurzen Dienstweg verständigen und schnell ein oder zwei Praxen zusätzlich öffnen können“, sagt Hautmann-Strack. Ausdrücklich fügt die Obfrau der Ärzte aber hinzu, dass sie nicht glaube, dass es zu einem solchen Szenario kommen wird. „Die Bevölkerung kann sich sicher sein, dass sie nicht medizinisch unterversorgt sein wird.“

Auf die Kritik an dem von ihr verfassten Schreiben und die späte Information an die Ärzteschaft geht die Kassenärztliche Vereinigung auf NZ-Anfrage nicht näher ein. „Vertretungsregelungen sowie drohende längere Wartezeiten zwischen den Jahren sind der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft grundsätzlich bekannt“, heißt es dazu aus Mainz.

Keine Voranmeldung nötig

In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 43 ÄBP. Für sie alle gilt im Normalfall, dass Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen zunächst die kostenlose Rufnummer 116.117 nutzen sollen. Dort nimmt laut KV geschultes Fachpersonal mithilfe eines Fragenkatalogs die Beschwerden auf und kann so das beste Vorgehen für das jeweilige gesundheitliche Problem empfehlen – beispielsweise eine Weitervermittlung an eine nahe gelegene ÄBP.

Im Vorjahr hatte die KV aufgrund der Corona-Pandemie und zur Entlastung des Patientenservices der 116.117 die Möglichkeit eröffnet, dass Patienten in der Weihnachtszeit die ÄBP auch direkt und ohne Anmeldung aufsuchen können. Dieser erleichterte Zugang ist in diesem Jahr ebenfalls vorgesehen, erklärt die KV.

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