Wieder Keime im Hochbehälter
Achtung: Hier muss Leitungswasser abgekocht werden
Ein Abkochgebot für Trinkwasser gilt bis auf Weiteres in zwölf Ortsgemeinden der VG Herrstein-Rhaunen und den Ost-Stadtteilen von Idar-Oberstein.
Felix Kästle. dpa

Verbraucher im Landkreis Birkenfeld kennen das Prozedere bereits aus den Vorjahren: Das Gesundheitsamt hat vorsichtshalber ein Abkochgebot für Trinkwasser für Ortsgemeinden in der VG Herrstein-Rhaunen und die Ost-Stadtteile Idar-Obersteins verhängt.

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Nach dem Befund einer möglichen Verkeimung in einem Hochbehälter bei Mittelbollenbach hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für zwölf Orte im Osten der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und drei Idar-Obersteiner Stadtteile verhängt. Betroffen sind Kirchenbollenbach, Mittelbollenbach und Weierbach (zum Teil) sowie in der VG Herrstein-Rhaunen Bergen, Berschweiler bei Kirn, Dickesbach, Fischbach, Griebelschied, Mittelreidenbach, Oberreidenbach, Sien, Sienhachenbach, Schmidthachenbach, Sonnschied und Wickenrodt.

Im Stadtteil Weierbach gilt das Abkochgebot nur für die Straßen „Auf der Bein“ inklusive Schulzentrum, Bein, Dorfstraße (Hausnummern 31 bis 57), Jünglingsgraben, Junkerrech, Käseicherweg, Knappenberg, Mittlerer Pfarracker, Obere Kirchstraße (Hausnummern 10 bis 38 und 15 bis 49a), Oberer Pfarracker, Rechstraße (Hausnummern 43a bis 75 sowie 64 bis 90), Reistert, Röllschied, Untere Kirchstraße, Unterer Pfarracker, Weidenberg und Zur Rotheck).

Grenzwert bei Enterokokken überschritten

Grund für die Vorsichtsmaßnahmen ist eine Grenzwertüberschreitung des Parameters Intestinale Enterokokken an der Druckminderanlage (DMA) Mittelbollenbach. Wenn ein solcher Fäkalkeim entdeckt wird, ordnet das Gesundheitsamt umgehend an, das Trinkwasser bis zum Vorliegen negativer Nachproben in den genannten Orten abzukochen. Aufgrund des niedrigen Schwellenwerts kann es sein, dass der Spuk sehr schnell wieder vorbei ist. Dennoch bittet das Gesundheitsamt, sich an das bekannte Prozedere zu halten.

Denn keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Gerade für Kinder, Senioren und Kranke besteht dann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Lässt man das Wasser jedoch mindestens fünf Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot:

  • zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee et cetera)
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen et cetera)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird oder auf offene Wunden gelangen kann.  „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Stadt- und Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung.

Bei eventuellen Rückfragen können sich die Bürger an das Gesundheitsamt in Idar-Oberstein, Tel. 06782/15-5203, wenden.

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