Abzocke Netzbetreiber darf bei bestimmten Telefonnummern keine Gebühren fordern : Abzocke mit glimpflichem Ausgang: Opfer von Ping-Anrufen aus dem Kreis muss nicht zahlen
Abzocke Netzbetreiber darf bei bestimmten Telefonnummern keine Gebühren fordern
Abzocke mit glimpflichem Ausgang: Opfer von Ping-Anrufen aus dem Kreis muss nicht zahlen
Kreis Birkenfeld. Abzocke pur: Betrüger hatten Wolfgang Orth aus Rötsweiler-Nockenthal mit sogenannten Ping-Anrufen hereingelegt und damit seine Telefonkosten enorm in die Höhe getrieben. Doch nun kann der Senior aufatmen. „Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen“, sagt er erleichtert.
Das ist die Masche der Abzocker: Das Handy klingelt nur kurz, zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Polizei und Verbraucherzentrale sprechen von Ping-Anrufen oder Ping-Calls, die auch als Lockanrufe bezeichnet werden. Völlig zu recht: Wer zurückruft, tappt gnadenlos in die Kostenfalle.