„Im Eck“ wurde vor einigen Tagen unter anderem das Haus Nr. 6 abgerissen. Nun werde das Haus Nr. 4 abgerissen, und die Bewohner seien einfach vertrieben worden. Das Haus stehe als Reihenhaus zwischen „Im Eck“ Nr. 6 und 2 ohne eigene Außenwände. Das Haus sei vormals zwischen die Baulücke gebaut worden. Durch den Abriss des Hauses Nr. 6 sei das Haus Nr. 4 jetzt einsturzgefährdet. Die rechte Außenwand gehörte zum Abrisshauses Nr. 6 und zum Grundeigentum der Stadt. Diese Außenwand wolle die Stadt jetzt abreißen lassen und somit das Haus Nr. 4 komplett „plattmachen“. Die Abrisswand sei juristisch betrachtet eigentlich eine Grenzwand und dürfe nicht abgerissen werden, mahnt der Kritiker.
Auf Nachfrage der NZ nimmt die Stadtverwaltung dazu Stellung: Wie vom Stadtrat beschlossen, sollen im Rahmen einer städtebaulichen Ordnungsmaßnahme mehrere Gebäude in den Bereichen Lindenbach, „Im Eck“ und „Am Berg“ zurückgebaut werden. Die Maßnahme wird im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt“ gefördert. Zur Umsetzung hat die Stadt die Gebäude Lindenbach 5, 9 und 11, „Im Eck“ 6, „Am Berg“ 6, 8, 10, 12 und 14 sowie Hauptstraße 424a erworben und die Aufträge zum Rückbau vergeben.
Im Vorfeld der Maßnahme seien sämtliche zur Verfügung stehenden Bestandspläne im Archiv der Bauverwaltung eingesehen worden. Bezüglich des Gebäudes „Im Eck“ 4 gebe es im Archiv mehrere Unterlagen und Pläne aus verschiedenen Jahren, nach denen das Gebäude über eine eigenständige Außenwand verfügt.
Verwaltung sprich von “Gefahr für Leib und Leben"
Im Zuge des Rückbaus des Gebäudes „Im Eck“ 6 sei jedoch zutage getreten, dass dies doch nicht der Fall sei. Vielmehr sei das Gebäude „Im Eck“ 4 an die Giebelwand des Gebäudes „Im Eck“ 6 angebaut und besitze keine eigene Giebelwand. Nachdem das Fehlen der Außenwand des Gebäudes „Im Eck“ 4 bemerkt worden sei, sei die Giebelwand des Gebäudes „Im Eck“ 6 zunächst stehen gelassen und gesichert worden. Jedoch sei das Gebäude „Im Eck“ 4 durch das Fehlen einer eingeständigen Giebelwand nicht mehr standsicher, und es habe für die darin wohnenden Mieter Gefahr für Leib und Leben bestanden. „Daher wurde von der Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung erlassen, und die Mieter wurden durch die Stadtverwaltung anderweitig untergebracht.“
Um ein weiteres Betreten des Gebäudes zu verhindern, wurde die Eingangstür gesichert. Der Eigentümer des Gebäudes „Im Eck“ 4, der in Großbritannien lebt, sei zwischenzeitlich von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden. Er werde in der Sache von einem hiesigen Anwalt vertreten. Nach derzeitigem Sachstand gebe es mehrere Möglichkeiten für das weitere Vorgehen.
Mit dem Eigentümer sei nunmehr zeitnah zu klären, welche dieser Möglichkeiten für ihn in Betracht komme. Im Zuge des Beweissicherungsverfahrens an den benachbarten Gebäuden erfolgte durch den von der Stadt beauftragten Fachplaner auch eine Begutachtung des Gebäudes „Im Eck“ 8. Dieses wurde Ende 2021 durch einen Brand stark beschädigt und seither nicht saniert. Nach Einschätzung des Bauingenieurs sei es aufgrund der vorhandenen Schäden mittlerweile nicht mehr standsicher und stark einsturzgefährdet.
Zeitnah eine Lösung finden
Da es nach Ansicht der Bauaufsicht auch nicht mehr sanierungsfähig sei, sei eine Beseitigungsverfügung erlassen und der Eigentümerin zugestellt worden. Hiergegen habe die Eigentümerin Widerspruch eingelegt.
Aufgrund der von den Gebäuden „Im Eck“ 4 und 8 ausgehenden Gefahren für Passanten und die umgebende Bebauung sei der gesamte Bereich weiträumig mit Bauzäunen abgesperrt worden. Hierdurch werde jedoch auch die weitere Durchführung der Rückbauarbeiten in der Lindenbach verhindert, da die Baustellenzufahrt durch den Bereich „Im Eck“ verläuft.
„Natürlich bedauern wir die Geschehnisse bezüglich des Gebäudes ,Im Eck' 4 sehr. Wer hierfür letztlich die Verantwortung trägt, ist im Nachgang zu prüfen. Nunmehr sollte jedoch im Sinne aller Beteiligten zunächst zeitnah eine Lösung für das weitere Vorgehen gefunden werden“, so die Stadtverwaltung abschließend.